Für Versicherte, Vermittler und Schadenregulierung
Wetternachweis für die Versicherung: Sturm und Starkregen belegen
„War das überhaupt Sturm?" - an dieser Frage hängt die Regulierung: Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen meist erst ab Windstärke 8, beziffert als 62 km/h. Der Bericht weist die maximale Windböe und die Regenmenge des Schadentags aus, mit Station und Entfernung. Führt Ihre Station im Zeitraum keinen Tageswert der Windböe, steht dort k.A. - und ersatzweise, sofern verfügbar, die Spitzenböe einer windmessenden DWD-Vergleichsstation mit deren Entfernung.
Stand: August 2026
Wann Sie einen Wetternachweis brauchen
Sturmschaden
Die Police verlangt oft mindestens Windstärke 8. Der Bericht zeigt die maximale Windböe des Schadentags in m/s und km/h - die Böe ist nicht dieselbe Größe wie die mittlere Windgeschwindigkeit der Beaufort-Stufe.
Starkregen und Überschwemmung
Bei Rückstau oder vollgelaufenem Keller dokumentiert die amtliche Tagesniederschlagssumme die gefallene Regenmenge; wie selten ein solcher Wert ist, zeigt die zuwählbare KOSTRA-Einordnung (Wiederkehrzeit).
Frostschaden an Leitungen
Bei einem geplatzten Rohr belegt der Bericht die Tiefsttemperatur des Tages - im Profi-Paket an Ereignistagen auch die Froststunden, also wie lange es unter 0 Grad fror - dafür nehmen Sie den Temperaturverlauf ohne Aufpreis dazu, sofern die Station Stundenwerte liefert (die Stundenreihe liegt dann der CSV bei).
Streit mit dem Versicherer
Wird der Schaden abgelehnt, weil angeblich "kein Sturm" herrschte, liefert der Bericht die messbaren Fakten.
Ältere Schäden dokumentieren
Auch für zurückliegende Ereignisse lassen sich die Wetterdaten des betroffenen Tags nachträglich belegen.
Was der Bericht dokumentiert
- Maximale Windböe am Schadentag in m/s und km/h (dazu die Beaufort-Stufe, in deren Bereich der Böenwert fällt)
- Amtliche Tagesniederschlagssumme (Starkregen-Indiz)
- Stundengenaue Auswertung (Profi) an Einstufungs-, Starkregen- und Sturm-Ereignistagen (Starkregen und Sturm jeweils nur im gewählten Element; aus einer Nachbarstation ergänzte Tage nur mit Einstufung), sofern die Station Stundenwerte liefert: voreingestellt die Windböen (Sturmstunden); Niederschlag und Temperatur nehmen Sie ohne Aufpreis dazu
- Tiefst- und Höchsttemperatur, Schneehöhe - jeweils sofern die Station die Messreihe führt
- Kennzahlen zu Sturmböen-, Niederschlags- und Frosttagen im Zeitraum
- Benannte DWD-Station mit Entfernung - für die Einordnung der Aussagekraft
- Optional: Radar-Detailauswertung (Zusatzoption +20 EUR) - 1-km-Radar-Niederschlag für die Rasterzelle Ihrer Adresse an bis zu 3 selbst gewählten Radar-Detailtagen (im Profi-Bericht bis zu 5), wenn die nächste Station die lokale Zelle verfehlt hat; flächenbezogene Schätzung, für Hagel nicht geeignet
Der Bericht ist eine Datendokumentation, kein Gutachten: Er dokumentiert die amtliche Wetterlage - nicht die Schadenursache. Ob Ihr Vertrag greift und der Schaden vom Wetter verursacht wurde, entscheiden Versicherer und Sachverständige. Stationsdaten haben örtliche Grenzen; viele Bedingungen berücksichtigen das über eine Umgebungs- oder Ursachenklausel.
So funktioniert's
01 Ort & Zeitraum
Standort und Zeitraum angeben. Wir finden die nächstgelegene DWD-Station mit ausreichender Datenabdeckung.
02 Kostenlose Vorschau
Sie sehen die Kennzahlen für Ihren Zeitraum, bevor Sie sich entscheiden.
03 PDF zum Download
Nach der Zahlung wird der Bericht erstellt - meist in unter einer Minute; sehr umfangreiche Berichte und Radar-Tage aus dem Archiv können mehrere Minuten brauchen - und zusätzlich per E-Mail zugeschickt.
Häufige Fragen
- Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
- Marktüblich ist "Sturm" ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala, beziffert als Windgeschwindigkeit ab 17,2 m/s = 62 km/h. Der Bericht weist die maximale Tagesböe aus, sodass sich diesem Schwellenwert ein amtlicher Messwert gegenüberstellen lässt; die Böe ist dabei nicht dieselbe Größe wie die mittlere Windgeschwindigkeit der Beaufort-Stufe. Maßgeblich sind stets Ihre Vertragsbedingungen.
- Die Station ist weiter weg - hilft der Nachweis trotzdem?
- Ja. Zeigt die nächste Station bereits eine Böe ab 62 km/h oder eine hohe Regenmenge, stützt das Ihre Darstellung deutlich. Liegt sie knapp darunter, ist das kein Gegenbeweis - gerade Böen und Starkregen sind kleinräumig. Der Bericht nennt die Entfernung transparent.
- Kann ich Starkregen genau an meiner Adresse belegen, wenn die Station weit weg ist?
- Ja, mit der Radar-Detailauswertung (Zusatzoption, +20 EUR): Für bis zu 3 selbst gewählte Radar-Detailtage (im Profi-Bericht bis zu 5) werten wir die amtlichen 1-km-Radar-Niederschlagsdaten des DWD (RADOLAN) für die 1-km-Rasterzelle Ihrer Adresse aus - dort, wo eine mehrere Kilometer entfernte Station eine lokale Starkregenzelle verfehlt haben kann. Verfügbar für den gesamten veröffentlichten DWD-Radarzeitraum (zurück bis Mitte 2005, bis vorgestern; ältere Tage aus den DWD-Monatsarchiven). Es bleibt eine flächenbezogene 1-km-Schätzung und ein Datennachweis, kein Gutachten.
- Ist der Bericht ein Wettergutachten?
- Nein, er ist eine automatische Datendokumentation auf Basis amtlicher DWD-Daten - schneller und günstiger als ein Meteorologen-Gutachten. Für strittige Fälle mit hohem Streitwert kann zusätzlich ein signiertes Gutachten sinnvoll sein.
- Deckt der Bericht auch Hagel oder Blitz ab?
- Der Bericht wertet die amtlichen Tageswerte aus (je nach Station: Niederschlag, Wind, Temperatur, Schnee); an Ereignistagen (Einstufung oder Starkregen bzw. Sturmböen im jeweils gewählten Element) dokumentiert das Profi-Paket zusätzlich den stündlichen Verlauf, sofern die Station Stundenwerte liefert - voreingestellt die Windböen (Sturmstunden); Niederschlag (Starkregen-Warnschwelle) und Temperatur (Froststunden) nehmen Sie ohne Aufpreis dazu. Für Starkregen gibt es zusätzlich die optionale Radar-Detailauswertung (1-km-Niederschlagsradar für die Rasterzelle der Adresse, Zusatzoption +20 EUR). Für punktgenaue Hagel- oder Blitzereignisse sind hingegen andere Spezialdaten nötig (Radar-Reflektivität bzw. Blitzortung); diese deckt der Bericht nicht ab, und auch die Radar-Detailauswertung ist eine Niederschlagsauswertung und für Hagel nicht geeignet.
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- Lokalen Starkregen mit 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle der Adresse nachweisen
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- Hagelschaden nachweisen: was Wetterdaten zeigen
- Wetterschaden am Gebäude nachweisen: Sturm, Starkregen, Frost
- Wasserschaden durch Starkregen nachweisen
- Frostschaden am Gebäude nachweisen: Rohrbruch belegen
- Starkregen nachweisen: Niederschlagsmenge am Schadentag belegen
- Starkregen stündlich nachweisen: Uhrzeit und Regenmenge belegen
- Frost nachweisen: wann und wie lange es fror (Froststunden)
- Dachschaden durch Sturm nachweisen: die Windböe am Schadentag belegen
- Schneelast: Dachschaden mit der Schneehöhe belegen
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