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Sturmschaden der Versicherung nachweisen: die Windböe am Schadentag belegen

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsrelevanter "Sturm" beginnt in den marktüblichen Bedingungen bei Windstärke 8 - im Wortlaut der Musterbedingungen: "Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde" (17,2 m/s).
  • Der Bericht dokumentiert dazu die amtlich gemessene maximale Windböe (DWD-Kennwert "FX") der nächstgelegenen Station am Schadentag. Böe und Windstärke sind nicht dasselbe - was das für Ihre Meldung heißt, steht gleich im ersten Abschnitt.
  • Der Wetternachweis dokumentiert diese Werte als PDF: Er belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache, und ist kein Sachverständigengutachten.

Warum die Versicherung nach der Windstärke fragt

Wohngebäude- und Hausratversicherungen ersetzen Sturmschäden in aller Regel erst ab einer bestimmten Windstärke. Die GDV-Musterbedingungen formulieren es wörtlich so (VHB 2022, A 6.1.1): "Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde)." Windstärke 8 beginnt bei 17,2 m/s = 62 km/h. Manche Quellen nennen gerundet 63 km/h; maßgeblich ist die Beaufort-Grenze von 17,2 m/s (rechnerisch 61,92 km/h), die hier durchgängig als 62 km/h angegeben wird.

Windstärke und Böe sind zwei verschiedene Größen - das ist für Ihre Meldung wichtig. Die Beaufort-Skala bemisst die mittlere Windgeschwindigkeit; die Spalte der DWD-Tabelle heißt wörtlich "Mittlere Windgeschwindigkeit in 10m Höhe über freiem Gelände". Eine Böe ist dagegen ein kurzer Windstoß: Der DWD definiert sie als ein Überschreiten des 10-Minuten-Mittelwerts um mindestens 5,0 m/s, 3 bis 20 Sekunden anhaltend. Der Wetternachweis dokumentiert die höchste gemessene Böe des Tages, weil das der Tageswert ist, den die DWD-Station führt. Ob damit die geforderte Windstärke 8 als belegt gilt, beurteilt Ihr Versicherer nach Ihren Bedingungen. Genau für den Fall, dass sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt, sehen dieselben Musterbedingungen die Umgebungs- und Ursachenklausel vor (weiter unten in diesem Beitrag).

Kommt es zu einem Schaden, prüft der Versicherer daher zwei Dinge:

  1. Lag am Schadentag am Schadenort tatsächlich mindestens Windstärke 8 vor?
  2. Wurde der Schaden unmittelbar durch diesen Sturm verursacht?

Für den ersten Punkt ist die gemessene maximale Windböe (Kennwert "FX" des Deutschen Wetterdienstes) der Wert, den die Station führt - und genau der lässt sich objektiv belegen. Einen Überblick über den Einsatz solcher Nachweise gegenüber Versicherern gibt die Seite Wetternachweis für die Versicherung.

Was ein Wetternachweis leistet - und was nicht

Ein Wetternachweis dokumentiert die amtlich gemessenen Werte der nächstgelegenen DWD-Station für Ihren Standort und den fraglichen Tag: die maximale Windböe in m/s und km/h, dazu die Beaufort-Stufe, in deren Wertebereich dieser Böenwert fällt - die Skala selbst ist für die mittlere Windgeschwindigkeit tabelliert (siehe oben). Er zeigt damit schwarz auf weiß, wie stark die stärkste Böe des Tages war und wie sie zu der in den Bedingungen genannten Schwelle von 62 km/h steht. Voraussetzung ist, dass die Station den Wind misst; die kostenlose Vorschau zeigt vorab, welche Werte für Ihren Zeitraum vorliegen, und fehlt ein Tageswert, weist der Bericht das offen aus. Führt die Station im gesamten Berichtszeitraum keinen Tageswert der Windböe, nennt der Bericht ersatzweise, sofern verfügbar, die Spitzenböe einer windmessenden DWD-Vergleichsstation mit deren Entfernung.

Wichtig und ehrlich: Der Nachweis ist eine Datendokumentation, kein Sachverständigengutachten. Er belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache. Ob der konkrete Schaden vom Sturm verursacht wurde und ob Ihr Vertrag greift, entscheiden Versicherer, Sachverständige und gegebenenfalls Ihr Anwalt. Der Wetternachweis liefert dafür die belastbare meteorologische Tatsachengrundlage.

Stationsdaten und ihre Grenzen

Der DWD misst an festen Stationen. Der Nachweis nennt die verwendete Station, ihre Entfernung zu Ihrem Standort und die Höhe über NN. Zwei Grenzen sollten Sie kennen:

  • Örtliche Böen können stärker sein als an der Station. Gerade bei Gewitterfallböen oder Tornados sind Windspitzen kleinräumig. Zeigt die Station bereits eine Böe ab 62 km/h oder mehr, ist das ein starkes Indiz; liegt sie knapp darunter, heißt das nicht zwingend, dass es bei Ihnen windstill war - kann die Beweisführung aber erschweren.
  • Zeitpunkt der Böe. Die maximale Tagesböe steht in der Tagestabelle. Der Profi-Bericht dokumentiert zusätzlich den stündlichen Verlauf der Windböen (siehe nächster Abschnitt), sodass auch die Uhrzeit der Spitzenböe belegbar ist.

Viele Versicherungsbedingungen tragen der Stationsproblematik Rechnung: Ist am Versicherungsort selbst keine Windstärke 8 feststellbar, gilt sie nach den marktüblichen Bedingungen oft schon dann als nachgewiesen, wenn die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann. Ein Blick in Ihre Bedingungen (Stichwort "Sturm", "Windstärke 8") lohnt sich.

Stundengenau: wann der Sturm seine Spitze erreichte (Profi)

Der Profi-Bericht dokumentiert in der Voreinstellung "Alle Ereignistage" an jedem Einstufungstag sowie an jedem Tag mit Sturmböen (ab Windstärke 8, im gewählten Element) den stündlichen Verlauf der Windböen aus den DWD-Stundenwerten (Ortszeit, sommerzeitkorrekt), sofern die Station Stundenwerte für den Wind liefert: die Spitzenböe je Stunde, die Uhrzeit der stärksten Böe und die Anzahl der Stunden mit Sturmböen ab Windstärke 8. So lässt sich nicht nur die Höhe der stärksten Böe belegen, sondern auch, wann und wie lange die Böen über der Schwelle lagen - oft der entscheidende Punkt, wenn es auf den Schadenzeitpunkt ankommt.

Im PDF steht dazu je dargestelltem Ereignistag ein kompakter Stundenverlauf; die komplette Stunde-für-Stunde-Reihe aller gemessenen Stunden des Zeitraums liegt der CSV-Datei bei. Nicht jede Station liefert Stundenwerte für den Wind; fehlt die Auflösung, wird das im Bericht vermerkt, und die maximale Tagesböe bleibt davon unberührt. Wie die stundengenaue Auswertung auch für Regen und Frost funktioniert, zeigt der Ratgeber Starkregen stündlich nachweisen.

Windstärken auf einen Blick

Damit Sie die Zahlen im Bericht einordnen können, hier die entscheidenden Stufen der Beaufort-Skala. Die Grenzwerte gelten für die mittlere Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe über freiem Gelände - so ist die Skala beim DWD tabelliert. Die im Bericht ausgewiesene Böe ist die andere Größe (siehe oben):

Windstärke (Bft) Bezeichnung ab m/s ab km/h Einordnung
7 steifer Wind 13,9 50 noch unter der üblichen Versicherungsschwelle
8 stürmischer Wind 17,2 62 in den meisten Bedingungen die maßgebliche Grenze
9 Sturm 20,8 75 über der Schwelle
10 schwerer Sturm 24,5 89 über der Schwelle
12 Orkan 32,7 118 über der Schwelle

Der Bericht zählt in dieser Systematik jeden Tag mit einer maximalen Böe ab 17,2 m/s (62 km/h) zusätzlich als Tag mit Sturmböen (der amtliche Begriff Sturmtag ist über das 10-Minuten-Mittel des Windes definiert und wird im Bericht deshalb nicht verwendet). Wind ist übrigens kein Kriterium der amtlichen Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C) - für den Sturmnachweis zählt die dokumentierte Windböe selbst; was die Einstufung stattdessen prüft, erklärt der Beitrag Schlechtwettertage einfach erklärt.

So gehen Sie vor

  1. Schadentag und Adresse festhalten. Notieren Sie das genaue Datum des Sturmereignisses und die betroffene Anschrift.
  2. Wetternachweis erstellen. Für den Standort und den Schadentag (oder einen kurzen Zeitraum um ihn herum) dokumentiert der Bericht die maximale Windböe der nächsten DWD-Station.
  3. Der Schadenmeldung beilegen. Reichen Sie den Nachweis zusammen mit Fotos und der Schadenbeschreibung bei Ihrem Versicherer ein.
  4. Fristen beachten. Sturmschäden sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.

Kurz zusammengefasst

  • Versicherungsrelevanter "Sturm" beginnt bei Windstärke 8 - "Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde" (17,2 m/s) im Wortlaut der Musterbedingungen.
  • Der Wetternachweis belegt mit amtlichen DWD-Daten die maximale Windböe am Schadentag, soweit die Station den Wind misst. Die Böe ist der Tageswert der Station, nicht dieselbe Größe wie die mittlere Windgeschwindigkeit der Beaufort-Stufe.
  • Er dokumentiert die Wetterlage, nicht die Schadenursache - die Bewertung bleibt bei Versicherer und Sachverständigen.
  • Stationsdaten haben örtliche Grenzen; viele Bedingungen berücksichtigen das über die "Umgebungs- oder Ursachenklausel".

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen Sturmschaden?

In den marktüblichen Wohngebäude- und Hausratbedingungen ist "Sturm" ab Windstärke 8 definiert - im Wortlaut: "Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde" (17,2 m/s). Der Bericht weist dazu die höchste gemessene Böe des Tages aus. Maßgeblich sind immer Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

Was lege ich der Versicherung für den Wind am Schadentag vor?

Die amtlich gemessenen Windböen des Deutschen Wetterdienstes: Der Wetternachweis dokumentiert die maximale Böe der nächstgelegenen Station für Ihren Standort und den Schadentag - im Profi-Bericht zusätzlich mit dem stündlichen Verlauf der Böen, sofern die Station Stundenwerte für den Wind liefert (bei der Stationsauswahl ist das angegeben). Ob Ihr Versicherer die geforderte Windstärke damit als belegt ansieht, entscheidet er nach Ihren Bedingungen; für den Fall, dass sie sich am Schadenort nicht feststellen lässt, sehen die Musterbedingungen die Umgebungs- und Ursachenklausel vor.

Was gilt, wenn die nächste Station keine Böe ab 62 km/h gemessen hat?

Das bedeutet nicht automatisch, dass bei Ihnen kein Sturm vorlag: Böen sind kleinräumig, und viele Bedingungen lassen den Nachweis auch über die Umgebungs- oder Ursachenklausel zu - etwa wenn die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann. Ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt sich.

Reicht ein Wetternachweis als Beweis für die Versicherung?

Der Nachweis dokumentiert die amtliche Wetterlage und liefert damit die objektive Tatsachengrundlage für Ihre Schadenmeldung. Ob der Schaden durch den Sturm verursacht wurde und ob Ihr Vertrag greift, bewerten Versicherer und Sachverständige; der Nachweis ist eine Datendokumentation, kein Sachverständigengutachten.

Verwandter Beitrag: Kam beim selben Unwetter Starkregen hinzu, hilft der Ratgeber Starkregen nachweisen; den Niederschlag der Unwetterzelle dokumentiert auf Wunsch die Radar-Detailauswertung als flächenbezogene 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle Ihrer Adresse (Zusatzoption +20 EUR). Den Wind-Nachweis für Ihren Schadentag stellen Sie hier in wenigen Minuten zusammen.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.