Wetterschaden am Gebäude nachweisen: Sturm, Starkregen, Frost
Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
Ob Sturm das Dach abdeckt, Starkregen den Keller flutet oder Frost eine Leitung platzen lässt: Die Versicherung fragt zuerst, welche Witterung am Schadentag tatsächlich herrschte. Der Wetternachweis dokumentiert genau das aus amtlichen DWD-Daten. Wichtig für die Zuordnung: Sturm und Hagel sind meist gemeinsam versichert (Sturm marktüblich ab Windstärke 8), Starkregen und Überschwemmung in der Regel nur über die Elementarschadenversicherung (in neueren Policen teils bereits enthalten), Frost-Rohrbruch über die Leitungswasserversicherung. Datendokumentation, kein Gutachten.
Welches Wetter verursacht welchen Gebäudeschaden
Verschiedene Wetterlagen führen zu verschiedenen Schäden - und die Versicherung ordnet jeden Schaden einer bestimmten versicherten Gefahr zu. Der Wetternachweis liefert dazu die amtlich gemessenen Werte, die zu der jeweiligen Lage vorliegen.
Sturm. Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, gelöste Ziegel. Marktüblich ersetzen Wohngebäude- und Hausratversicherungen Sturmschäden erst ab Windstärke 8 (ab 62 km/h). Der Bericht weist die maximale Windböe des Tages in m/s und km/h aus, sofern die Station den Wind misst - die kostenlose Vorschau zeigt das vorab. Die Böe ist nicht dieselbe Größe wie die mittlere Windgeschwindigkeit der Beaufort-Stufe. Wie das im Detail funktioniert, zeigt der Beitrag Sturmschaden der Versicherung nachweisen.
Hagel. Zerschlagene Dachziegel, Dellen, beschädigte Fassaden und Rollläden. Hagel ist in der Regel im selben Baustein wie Sturm versichert, ohne festen Windschwellenwert. Hagel selbst ist nicht Teil der täglichen Klimadaten, auf denen dieser Bericht beruht - weder das Ereignis noch die Korngröße (der DWD führt Hagel an einem Teil der Stationen als Beobachtungsmerkmal; dieser Bericht wertet es nicht aus). Der Bericht dokumentiert Niederschlag, Wind und Temperatur des fraglichen Tages und ordnet darüber die Wetterlage ein. Mehr dazu unter Hagelschaden nachweisen.
Starkregen und Überschwemmung. Vollgelaufener Keller, Rückstau, eindringendes Wasser. Wichtig: Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nicht im Sturm- und Hagelschutz enthalten, sondern in der Regel nur über eine Elementarschadenversicherung gedeckt - klassisch ein Zusatzbaustein, in neueren Policen teils bereits enthalten. Der Bericht belegt die amtliche Tagesniederschlagssumme und - im Profi-Bericht, sofern die Station Stundenwerte liefert - die stündliche Intensität; für die Regenmenge in der 1-km-Rasterzelle der Adresse lässt sich die Radar-Detailauswertung ergänzen. Vertiefung: Wasserschaden durch Starkregen nachweisen und Starkregen nachweisen.
Frost. Geplatzte Wasserleitungen, Frostschäden an Fassade, Dach oder Keller. Rohrbruch durch Frost ist marktüblich über die Leitungswasserversicherung gedeckt - allerdings an Obliegenheiten geknüpft (etwa das Gebäude ausreichend zu beheizen). Der Bericht weist die Tiefsttemperatur und - im Profi-Bericht, sofern die Station Stundenwerte liefert - die Froststunden aus. Vertiefung: Frostschaden am Gebäude nachweisen.
Was der Wetternachweis belegt - und was nicht
Der Bericht dokumentiert für Ihren Standort und Schadentag die amtlich gemessenen Werte der nächstgelegenen DWD-Station - je nach Messprogramm Windböe, Niederschlag, Temperatur und Schnee - sowie die Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C, amtlich oder als eigene, gekennzeichnete Berechnung nach den amtlichen Kriterien). Er nennt die verwendete Station mit Entfernung und Datenabdeckung, damit die Aussagekraft für Ihren Standort transparent bleibt. Wie er entsteht, ist auf der Seite Methodik offengelegt.
Ehrlich eingeordnet: Der Bericht belegt die Wetterlage, nicht den Schaden selbst und nicht dessen Ursache. Ob der konkrete Schaden vom Wetter verursacht wurde, ob eine Obliegenheit verletzt wurde und ob Ihr Vertrag greift, entscheiden Versicherer und Sachverständige. Stationsdaten gelten für den Stationsort; kleinräumige Ereignisse wie eine lokale Starkregenzelle oder eine Gewitterfallböe können am Schadenort abweichen - der Bericht macht die Datengrundlage transparent und weist die Entfernung zur Station aus.
Welche Versicherung greift wann?
Das hängt vom Schaden und von Ihrem Vertrag ab; maßgeblich sind stets Ihre Versicherungsbedingungen. Als grobe Orientierung:
- Sturm und Hagel sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung meist als gemeinsamer Baustein enthalten (Sturm ab Windstärke 8).
- Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Regel nur über die Elementarschadenversicherung gedeckt - klassisch separat einzuschließen, in neueren Policen teils bereits enthalten.
- Rohrbruch durch Frost fällt unter die Leitungswasserversicherung, verbunden mit Obliegenheiten (Beheizen, gegebenenfalls Entleeren wasserführender Anlagen).
Der Wetternachweis liefert für all diese Fälle die belastbare meteorologische Tatsachengrundlage; die Deckungsprüfung nimmt Ihr Versicherer vor. Braucht es zusätzlich eine fachliche Bewertung, führt der Weg zu einem Sachverständigengutachten - der Unterschied ist im Beitrag Wettergutachten oder Wetternachweis erklärt.
So gehen Sie vor
- Schadentag, Adresse und Schadenbild festhalten - möglichst mit Uhrzeit und Fotos.
- Wetternachweis erstellen für den Standort und den Schadentag (oder einen kurzen Zeitraum um ihn herum). Die kostenlose Vorschau zeigt vorab, welche Daten für Ihren Standort verfügbar sind. Die DWD-Tageswerte stehen mit rund zwei Tagen Verzögerung bereit; der jüngste dokumentierbare Tag ist vorgestern.
- Der Schadenmeldung beilegen, zusammen mit Fotos, Rechnungen und - bei Starkregen - eventuellen Meldungen der Kommune zur Kanalüberlastung.
- Fristen und Meldepflichten Ihres Vertrags einhalten.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei welchem Wetterschaden?
Als grobe Orientierung: Sturm und Hagel deckt der gemeinsame Baustein der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung (Sturm marktüblich ab Windstärke 8); Starkregen, Überschwemmung und Rückstau in der Regel nur die Elementarschadenversicherung (klassisch separat einzuschließen, in neueren Policen teils bereits enthalten); Rohrbruch durch Frost die Leitungswasserversicherung. Maßgeblich sind stets Ihre Vertragsbedingungen.
Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?
Marktüblich ab Windstärke 8 (ab 62 km/h). Der Bericht weist die maximale Tagesböe in m/s und km/h aus, sofern die Station den Wind misst (die kostenlose Vorschau zeigt das vorab); ob Ihr Versicherer die geforderte Windstärke damit als belegt ansieht, entscheidet er nach Ihren Bedingungen. Details im Beitrag Sturmschaden der Versicherung nachweisen.
Was, wenn das Unwetter sehr lokal war?
Der Bericht nennt Station und Entfernung transparent. Für lokalen Starkregen lässt sich die Radar-Detailauswertung ergänzen (1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle der Adresse, Zusatzoption +20 EUR); für Wind bleibt die nächstgelegene Station der übliche Bezugspunkt - kleinräumige Fallböen können örtlich abweichen, was der Bericht offen einordnet.
Brauche ich zusätzlich ein Sachverständigengutachten?
Nur, wenn eine fachliche Bewertung verlangt wird - etwa zur Schadenursache oder zur gutachterlichen Einordnung der Witterung. Für die Schadenmeldung genügt meist die dokumentierte Wetterlage plus Fotos; die Abgrenzung erklärt Wettergutachten oder Wetternachweis.
Kurz zusammengefasst
- Bei jedem wetterbedingten Gebäudeschaden zählt zuerst die belegte Wetterlage am Schadentag - Wind, Regen oder Frost; Hagel selbst ist nicht Teil der täglichen Klimadaten, auf denen dieser Bericht beruht - hier ordnet die dokumentierte Begleitwetterlage ein.
- Der Wetternachweis dokumentiert diese Lage mit amtlichen DWD-Daten und benennt Station und Entfernung transparent.
- Verschiedene Schäden gehören zu verschiedenen versicherten Gefahren: Sturm und Hagel gemeinsam, Starkregen und Überschwemmung in der Regel nur über die Elementarschadenversicherung, Rohrbruch über die Leitungswasserversicherung.
- Der Bericht belegt das Wetter, nicht den Schaden oder die Ursache - er ist eine Datendokumentation, kein Gutachten.
Den Nachweis für Ihren Schadentag erstellen Sie hier; einen Überblick über die Einsatzgebiete gibt die Seite Wetternachweis für die Versicherung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.