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Wasserschaden durch Starkregen nachweisen

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

War das ein außergewöhnliches Regenereignis oder nur ein kräftiger Schauer? Für die Elementarschadenversicherung und die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten ist das entscheidend - und es lässt sich beziffern: mit der amtlichen Tagesniederschlagssumme, den 1-Stunden- und 6-Stunden-Intensitäten (Profi, sofern die Station Stundenwerte liefert) und bei Bedarf dem 1-km-Radar für die Rasterzelle der Adresse. Der Bericht belegt das Regenereignis, nicht den Wassereintritt oder dessen Ursache. Datendokumentation, kein Gutachten.

Die Regenmenge am Schadentag lässt sich beziffern

Der Deutsche Wetterdienst misst die tägliche Niederschlagssumme (Kennwert "RSK") an seinen Stationen. Damit lässt sich für Ihren Standort und den Schadentag belegen, wie viel Regen amtlich gefallen ist. Wichtig bei nächtlichen Ereignissen: Der amtliche Regentag läuft nicht von 0 bis 24 Uhr, sondern etwa vom Morgen bis zum Morgen des Folgetags (je nach Jahreszeit ca. 7 bzw. 8 Uhr) - Regen in der Nacht oder am frühen Morgen kann daher im Tageswert des Vortags stehen; nehmen Sie den Vortag dann mit in den Zeitraum auf. Der DWD staffelt Starkregen nach Menge und Zeit; eine Warnstufe wird erreicht, wenn entweder der 1-Stunden- oder der 6-Stunden-Wert die Schwelle erreicht (mm = Liter je Quadratmeter):

  • markant: ab 15 mm in 1 Stunde oder ab 20 mm in 6 Stunden
  • Unwetter (heftiger Starkregen): ab 25 mm in 1 Stunde oder ab 35 mm in 6 Stunden
  • extrem (extrem heftiger Starkregen): über 40 mm in 1 Stunde oder über 60 mm in 6 Stunden

Eine hohe Tagessumme (etwa 40, 60 oder 80 mm an einem Tag) grenzt ein außergewöhnliches Ereignis bereits klar von einem gewöhnlichen Regentag ab. Die genaue Ein- und Sechs-Stunden-Intensität dokumentiert der Profi-Bericht zusätzlich aus den DWD-Stundenwerten, sofern die Station Stundenwerte liefert - mehr dazu unter Starkregen stündlich nachweisen.

Wenn die Station die Regenzelle verfehlt hat

Starkregen ist kleinräumig. Eine Gewitterzelle kann über Ihrem Grundstück 50 mm abladen, während die 8 km entfernte Station nur 12 mm misst. Zeigt die Station wenig, obwohl bei Ihnen viel fiel, ist das kein Gegenbeweis, sondern nur die örtliche Streuung. Für diesen Fall gibt es die Radar-Detailauswertung: Sie wertet die amtlichen 1-km-Radar-Niederschlagsdaten des DWD (RADOLAN) für die Rasterzelle Ihrer Adresse aus, zurück bis Juni 2005; der Wert ist eine flächenbezogene Schätzung, keine Punktmessung. Details im Beitrag Lokalen Starkregen mit 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle der Adresse nachweisen; die Grundlagen der Tagessumme erklärt Starkregen nachweisen.

Welche Versicherung zahlt bei Wasser durch Starkregen?

Wichtig und oft missverstanden: Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Regel nicht über den Sturm- und Hagelschutz der Wohngebäudeversicherung gedeckt, sondern nur über eine Elementarschadenversicherung - einen Zusatzbaustein, der eingeschlossen sein muss (in neueren Policen ist er teils bereits enthalten). Ist dieser Baustein vereinbart, kommt es für die Regulierung wesentlich darauf an, dass ein außergewöhnliches Niederschlagsereignis belegt ist. Genau hier liefert der Wetternachweis die Zahlen. Ob Ihr Vertrag den Elementarbaustein enthält und ob der Schaden gedeckt ist, prüft Ihr Versicherer; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

Und bei Schimmel und Feuchte?

Feuchte- und Schimmelschäden haben viele mögliche Ursachen - Kondensation, Wärmebrücken, Baumängel, ein Rohrbruch im Haus oder eben von außen eindringendes Wasser nach Starkregen. Ehrlich eingeordnet: Ein Wetternachweis kann nur die äußere Wetterlage belegen, also dass am fraglichen Tag ein außergewöhnliches Regenereignis vorlag. Er weist nicht nach, dass dieser Regen das Wasser ins Gebäude gebracht hat, und er bewertet nicht, ob und warum sich Schimmel gebildet hat. Diese Beurteilung - innere gegen äußere Ursache, Schadensbild, Sanierung - gehört zu einem Bausachverständigen. Der Wetternachweis ist die belastbare Wetter-Tatsachengrundlage davor, ein Baustein unter mehreren, kein Ersatz für ein Sachverständigengutachten und keine Rechtsberatung.

So stützen Sie einen Wasserschaden

  1. Schadentag, Adresse und Schadenbild festhalten - möglichst mit Uhrzeit und Fotos.
  2. Wetternachweis erstellen für den Standort und den Schadentag; bei entfernter Station die Radar-Detailauswertung dazunehmen.
  3. Der Schadenmeldung beilegen: die Niederschlagsdaten, das Radarbild und - falls vorhanden - Fotos, Rechnungen und Meldungen der Kommune zur Kanalüberlastung.
  4. Fristen und Meldepflichten Ihres Vertrags einhalten.

Häufige Fragen

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Wasser im Keller nach Starkregen?

Nur, wenn eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen ist: Starkregen, Überschwemmung und Rückstau fallen in der Regel nicht unter den Sturm- und Hagelschutz, sondern unter diesen Zusatzbaustein. Ob Ihr Vertrag ihn enthält, steht in den Vertragsbedingungen.

Wie belege ich, dass der Regen außergewöhnlich war?

Mit Zahlen: der amtlichen Tagessumme, den 1-Stunden- und 6-Stunden-Werten gegen die DWD-Warnschwellen (Profi) und der statistischen Einordnung über die amtlichen KOSTRA-Wiederkehrzeiten - sie zeigen, ob eine solche Menge statistisch nur alle 5, 20 oder 100 Jahre erreicht wird.

Die Station hat wenig gemessen, mein Keller lief trotzdem voll - was nun?

Starkregen ist kleinräumig; ein niedriger Stationswert ist kein Gegenbeweis. Die Radar-Detailauswertung dokumentiert den Niederschlag anhand der amtlichen 1-km-Radardaten für die Rasterzelle Ihrer Adresse, zurück bis Juni 2005; der Wert ist eine flächenbezogene Schätzung, keine Punktmessung.

Belegt der Bericht auch die Ursache von Schimmel oder Feuchte?

Nein. Er belegt die äußere Wetterlage. Ob das Wasser von außen eindrang, ob Kondensation oder ein Baumangel dahintersteckt, beurteilt ein Bausachverständiger - der Wetternachweis ist die Tatsachengrundlage davor, ein Baustein unter mehreren.

Kurz zusammengefasst

  • Die amtliche Tagesniederschlagssumme des DWD belegt objektiv, wie viel Regen am Schadentag fiel; hohe Summen grenzen ein Starkregenereignis klar vom Normalregen ab.
  • Bei entfernter Station macht die Radar-Detailauswertung das Geschehen für die 1-km-Rasterzelle der Adresse sichtbar; der Wert ist eine flächenbezogene Schätzung, keine Punktmessung.
  • Starkregen und Überschwemmung sind in der Regel nur über die Elementarschadenversicherung gedeckt, nicht über den Sturm- und Hagelschutz.
  • Der Bericht belegt das Regenereignis, nicht den Wassereintritt und nicht die Schimmelbildung - er ist eine Datendokumentation, kein Gutachten.

Verwandt: Wetterschaden am Gebäude nachweisen als Überblick über alle wetterbedingten Gebäudeschäden. Den Nachweis für Ihren Schadentag erstellen Sie hier.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.