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Dachschaden durch Sturm nachweisen: die Windböe am Schadentag belegen

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein versicherter "Sturm" beginnt in den marktüblichen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung bei Windstärke 8 - im Wortlaut: "Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde" (17,2 m/s). Der Bericht weist dazu die höchste gemessene Böe des Tages aus.
  • Der Bericht dokumentiert dazu die amtlich gemessene maximale Windböe (DWD-Kennwert "FX") der nächstgelegenen Station am Schadentag - im Basis-Bericht als Tageswert, im Profi-Bericht stundengenau (sofern die Station Stundenwerte für den Wind liefert). Böe und Windstärke sind nicht dieselbe Größe; was das für Ihre Meldung heißt, steht im ersten Abschnitt.
  • Der Wetternachweis dokumentiert diese Werte als PDF: Er belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache, und ist kein Sachverständigengutachten.

Warum die Versicherung nach der Windstärke fragt

Wenn nach einem Unwetter Dachziegel abgedeckt sind, die Firstziegel verrutscht liegen oder Teile der Dacheindeckung im Garten landen, verlangt die Wohngebäudeversicherung in der Regel einen Beleg dafür, dass am Schadentag tatsächlich Sturm herrschte. Hintergrund ist die Abgrenzung im Vertrag: Versichert ist typischerweise nur Schaden durch Sturm ab Windstärke 8, nicht dagegen Abnutzung, altersbedingte Materialermüdung oder ein vorbestehender Mangel an der Eindeckung.

Genau an dieser Stelle entscheidet sich oft, ob eine Schadenmeldung reibungslos läuft. Für die Frage "Dachschaden durch Sturm nachweisen - ab welcher Windstärke?" liefert der Deutsche Wetterdienst eine messbare Zahl: die maximale Windböe (FX) an der nächstgelegenen Station. Das ist der Tageswert, den die Station führt, und er lässt sich unmittelbar dem Schwellenwert der Bedingungen (62 km/h) gegenüberstellen. Ob damit die geforderte Windstärke 8 als belegt gilt - und ob der Schaden anerkannt wird -, entscheidet der Versicherer.

Wie andere Gebäudeschäden im Sturm folgt auch der Dachschaden denselben Grundsätzen. Eine Übersicht für diesen Bereich finden Sie auf unserer Seite Wetternachweis für die Versicherung.

Was ein Wetternachweis leistet - und was nicht

Der Wetternachweis ist eine Datendokumentation, kein Sachverständigengutachten und keine Rechtsberatung. Er belegt die Wetterlage an der nächstgelegenen DWD-Station - Name und Entfernung werden ausgewiesen - im fraglichen Zeitraum mit amtlichen DWD-Werten - also zum Beispiel, dass die maximale Windböe am Schadentag oberhalb der Sturmschwelle lag. Er belegt hingegen nicht, dass genau dieser Wind genau Ihr Dach beschädigt hat.

Die Bewertung, ob ein konkreter Schaden auf den dokumentierten Sturm zurückgeht, bleibt beim Versicherer, gegebenenfalls bei einem Sachverständigen und im Streitfall bei Ihrem Anwalt. Ob Ihre Versicherung den Nachweis anerkennt und leistet, hängt von Ihren Vertragsbedingungen und der Prüfung im Einzelfall ab. Der Bericht liefert die belastbare Tatsachengrundlage; die Entscheidung trifft er nicht.

Stationsdaten und ihre Grenzen

Der Bericht nennt zu jeder verwendeten Station die Entfernung zu Ihrer Adresse und die Höhe über Normalnull. Das ist wichtig, weil Wind kleinräumig sehr unterschiedlich ausfallen kann.

  • Für Wind ist die nächstgelegene Station der maßgebliche Bezugspunkt; sie bildet das großräumige Sturmgeschehen ab.
  • Nicht jede Station misst den Wind an jedem Tag. Fehlt der Tageswert, weist der Bericht das offen aus ("k.A."); führt die Station im gesamten Berichtszeitraum keinen Windwert, nennt er ersatzweise, sofern verfügbar, die Spitzenböe einer windmessenden DWD-Vergleichsstation mit Entfernung. Die kostenlose Vorschau zeigt vorab, welche Werte die Station für Ihren Zeitraum liefert.
  • Sehr lokale Böen, etwa an einer exponierten Hauskante oder in einer Düse zwischen Gebäuden, kann eine Station einige Kilometer entfernt nicht auf den Meter genau abbilden.
  • Der Bericht nennt die Höhe der Station über NN; mit der üblichen Temperaturabnahme von rund 0,65 Grad je 100 Höhenmeter lässt sich ein Höhenunterschied grob einordnen (die ausgewiesenen Stationswerte selbst werden nicht höhenkorrigiert). Auch der Wind wird ausschließlich an der Station gemessen und weder auf Ihre Adresse übertragen noch höhenkorrigiert; Unterschiede in Höhenlage und Exponierung können sich also durchaus auswirken. Der Bericht weist Höhe und Entfernung der Station aus, damit sich das einordnen lässt.

Die dokumentierten Werte sind damit ein starker Indikator für die vorherrschende Wetterlage, ersetzen aber keine Begutachtung des Schadens vor Ort.

Zeigt die nächste Station eine Böe knapp unter 62 km/h, ist Ihr Anspruch nicht automatisch verloren: Viele marktübliche Sturmbedingungen enthalten eine Umgebungs- oder Ursachenklausel, nach der Windstärke 8 als nachgewiesen gilt, wenn die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden angerichtet hat oder der Schaden am intakten Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann. Prüfen Sie dazu Ihre Bedingungen; ausführlich behandelt das der Beitrag Reicht die nächste Wetterstation als Sturmnachweis?.

Tageswert oder Stundenverlauf: welcher Bericht passt

Für die klassische Dachschadenmeldung reicht in vielen Fällen der Basis-Bericht für 19 Euro. Er weist die maximale Windböe (FX) als Tageswert für den Schadentag aus - das ist der Kennwert, auf den es hier ankommt. Damit liegt für die Kernfrage "Dachziegel abgedeckt - was war das für ein Wind?" ein amtlicher Messwert vor. Die ebenfalls enthaltene Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C) prüft Temperatur, Niederschlag, Schneedecke und Neuschnee; einen Vergleich mit dem langjährigen Mittel 1991-2020 gibt es nur für Niederschlag, Frosttage und Temperatur, und auch dort nur, sofern die Station das jeweilige Mittel führt. Wind ist in beiden kein Kriterium, und für Wind veröffentlicht der DWD keinen entsprechenden Normalwert. Für die Sturmfrage zählt allein die dokumentierte Böe.

Der Profi-Bericht für 49 Euro ergänzt an Tagen mit Sturmböen (im gewählten Element) den stundengenauen Böenverlauf, sofern die Station Stundenwerte für den Wind liefert (bei der Stationsauswahl ist das angegeben): Sie sehen, zu welcher Uhrzeit die Böen ihr Maximum erreichten und wie lange die Sturmphase andauerte. Das ist hilfreich, wenn die Meldung eine bestimmte Uhrzeit stützen soll oder ein Sachverständiger den zeitlichen Ablauf nachvollziehen möchte. Wie sich Sturm sonst dokumentieren lässt, lesen Sie im Beitrag Sturmschaden der Versicherung nachweisen.

Ging der Sturm mit Starkregen einher und ist zusätzlich Wasser eingedrungen, kann die Radar-Detailauswertung für einzelne selbst gewählte Radar-Detailtage die Regenmenge als flächenbezogene 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle Ihrer Adresse dokumentieren (Zusatzoption +20 EUR) - eine Schätzung, keine Punktmessung am Grundstück. Für Wind bleibt jedoch die Stationsmessung maßgeblich; Radar bildet Niederschlag ab, nicht die Böen.

So gehen Sie vor

  1. Schaden sichern und dokumentieren. Fotografieren Sie das abgedeckte Dach, verrutschte Ziegel und heruntergefallene Teile, bevor Sie eine Notabdeckung anbringen. Notieren Sie das Schadendatum.
  2. Wetternachweis erstellen. Geben Sie Adresse und Schadentag ein (am besten mit je einem Tag davor und danach, damit ein Ereignis über Mitternacht miterfasst ist) und wählen Sie Basis oder Profi. Sie erhalten den PDF-Bericht mit der maximalen Windböe für diesen Tag (sofern die Station am Schadentag Wind misst - siehe oben).
  3. Der Schadenmeldung beilegen. Reichen Sie den Bericht zusammen mit Fotos und einer kurzen Schadensbeschreibung bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ein.
  4. Fristen beachten. Melden Sie den Schaden zügig nach den Vorgaben Ihres Vertrags und heben Sie beschädigte Teile für eine mögliche Begutachtung auf.

Kurz zusammengefasst

  • Versicherter Sturm beginnt bei Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit ab 62 km/h); der Bericht dokumentiert dazu die höchste gemessene Böe des Schadentags.
  • Die amtliche maximale Windböe (FX) der nächstgelegenen DWD-Station am Schadentag ist der entscheidende Kennwert.
  • Der Basis-Bericht liefert den Tageswert, der Profi-Bericht zusätzlich den stundengenauen Böenverlauf (sofern die Station Stundenwerte liefert).
  • Der Nachweis belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache, und ersetzt keine Begutachtung.

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen Dachschaden?

In den marktüblichen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung gilt als versicherter Sturm eine Windbewegung ab Windstärke 8; die Musterbedingungen beziffern das als "Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde" (17,2 m/s). Der Wetternachweis dokumentiert dazu die höchste am Schadentag gemessene Windböe - die Böe ist der Tageswert der Station und nicht dieselbe Größe wie die mittlere Windgeschwindigkeit der Beaufort-Stufe. Ob der konkrete Schaden anerkannt wird, entscheidet Ihr Versicherer anhand Ihrer Vertragsbedingungen und der Prüfung im Einzelfall.

Wie kann ich nachweisen, dass Dachziegel durch Sturm abgedeckt wurden?

Den Sturm selbst dokumentieren Sie mit den amtlichen DWD-Daten für Ihren Schadentag: Der Bericht zeigt, soweit die Station sie misst, die maximale Windböe der nächstgelegenen Station und wie sie zu der in den Bedingungen genannten Schwelle von 62 km/h steht. Ob Ihr Versicherer die geforderte Windstärke damit als belegt ansieht, entscheidet er nach Ihren Bedingungen. Dass gerade Ihre Ziegel betroffen sind, dokumentieren Sie ergänzend mit Fotos und der Schadensbeschreibung. Die Verbindung von Wetterbeleg und Schadenbild bewertet dann der Versicherer oder ein Sachverständiger.

Reicht der Basis-Bericht für 19 Euro für die Schadenmeldung?

In vielen Fällen genügt der Basis-Bericht, weil er die maximale Windböe als Tageswert für den Schadentag amtlich ausweist, soweit die Station den Wind misst. Der Profi-Bericht für 49 Euro lohnt sich, wenn Sie den stundengenauen Böenverlauf benötigen, etwa um eine bestimmte Uhrzeit zu stützen oder einem Sachverständigen den zeitlichen Ablauf zu zeigen; die Station muss dafür Stundenwerte für den Wind liefern, was bei der Stationsauswahl angegeben ist. Eine Gegenüberstellung finden Sie auf der Seite Preise.

Kann der Bericht beweisen, dass der Sturm mein Dach beschädigt hat?

Nein. Der Wetternachweis belegt die Wetterlage am Schadentag, also die gemessene Windböe, nicht aber, dass diese genau Ihren Schaden verursacht hat. Die Ursachenfrage klärt eine Begutachtung des Schadens; der Bericht liefert dazu die belastbare Tatsachengrundlage.

Verwandter Beitrag: Wie sich Sturm allgemein dokumentieren lässt, zeigt Sturmschaden der Versicherung nachweisen; bei zusätzlichem Regeneintrag hilft die Radar-Detailauswertung. Den Nachweis für Ihren Schadentag stellen Sie hier in wenigen Minuten zusammen.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.