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Schlechtwettertage: Was die amtliche DWD-Einstufung (A/B/C) bedeutet

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der DWD stuft Kalendertage nach festen, mit der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (heute Bundesagentur für Arbeit) entwickelten Kriterien in Schlechtwettertage-Stufen ein: A (Bauarbeiten sehr erschwert), B (erschwert), C (ungünstig). Das jeweils ungünstigste Kriterium - Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe oder Neuschnee - bestimmt die Stufe. Die amtliche Einstufung ist stations- und tagesabhängig verfügbar; wo sie fehlt, lassen sich die amtlichen Kriterien als eigene, gekennzeichnete Berechnung auf die täglichen DWD-Messwerte anwenden.

Was ein Schlechtwettertag amtlich ist

"Schlechtes Wetter" ist ein dehnbarer Begriff - für die Baupraxis gibt es dafür jedoch ein amtliches Raster. Der Deutsche Wetterdienst stuft Kalendertage - auch Samstage und Sonntage - nach den gemeinsam mit der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (heute Bundesagentur für Arbeit) entwickelten Kriterien ein: die Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C); in den veröffentlichten DWD-Stationsdateien heißt die Spalte "SWT-Behinderungsstufe". Diese Einstufung ordnet jedem Tag zu, wie stark Bauarbeiten witterungsbedingt erschwert waren:

  • Stufe A - Bauarbeiten sehr erschwert
  • Stufe B - Bauarbeiten erschwert
  • Stufe C - Bauarbeiten ungünstig
  • "-" - keine witterungsbedingte Behinderung

Diese Stufen sind kein subjektives Empfinden, sondern das Ergebnis fester meteorologischer Kriterien.

Gibt es amtliche Schlechtwettertage?

Einen festen Rechtsbegriff "amtlicher Schlechtwettertag" gibt es nicht - kein Gesetz legt eine bestimmte Zahl an Schlechtwettertagen fest, die man hinnehmen müsste. Sehr wohl gibt es aber eine amtliche Einstufung des Deutschen Wetterdienstes: Der DWD ordnet Tage nach den gemeinsam mit der damaligen Bundesanstalt für Arbeit entwickelten Kriterien in die Stufen A, B und C ein (sehr erschwert, erschwert, ungünstig). Diese amtliche Einstufung ist allerdings stations- und tagesabhängig verfügbar; wo sie fehlt, lassen sich die amtlichen Kriterien als eigene, gekennzeichnete Berechnung auf die täglichen DWD-Messwerte anwenden.

Die Kriterien im Überblick

Die Einstufung stützt sich auf mehrere Messgrößen. Für jede gilt ein eigener Schwellenwert je Stufe; das jeweils ungünstigste Kriterium bestimmt die Einstufung des Tages (das "schlechteste" Kriterium gewinnt).

Kriterium Stufe A (sehr erschwert) Stufe B (erschwert) Stufe C (ungünstig)
Lufttemperatur Tmax unter 0 °C und Tmin -7,0 °C oder tiefer Tmax unter 0 °C und Tmin -6,9 bis -4,0 °C; oder Tmax ab 0 °C und Tmin -7,0 °C oder tiefer Tmax unter 0 °C und Tmin -3,9 bis unter 0 °C; oder Tmax ab 0 °C und Tmin -6,9 bis -4,0 °C
24-Stunden-Niederschlag (7 Uhr bis 7 Uhr MEZ des Folgetages) ab 30 mm 20 bis 29,9 mm kein C-Schwellenwert
Schneehöhe (7 Uhr) ab 40 cm 30 bis 39 cm 10 bis 29 cm
Neuschnee ab 20 cm 10 bis 19 cm 5 bis 9 cm

Dazu kommt der Niederschlag zur Arbeitszeit (7 bis 14 Uhr MEZ): Fällt der Niederschlag gerade während der Kernarbeitszeit, fließt dies gesondert ein. Dieses Kriterium ist aus Tageswerten nicht nachrechenbar und bleibt daher der amtlichen Einstufung vorbehalten.

Merksatz: das ungünstigste Kriterium zählt

Ein Tag mit nur mäßiger Kälte, aber 42 cm Schneedecke ist ein A-Tag - auch wenn die übrigen Werte harmlos wären. Sie müssen also nicht alle Kriterien prüfen, sondern das jeweils schwerste. Bei der Temperatur gilt: je TIEFER der Tiefstwert, desto strenger die Stufe - für Stufe B muss es mindestens -4,0 °C kalt geworden sein, für Stufe A (bei Dauerfrost) mindestens -7,0 °C.

Die hier genannten Werte sind eine vereinfachte Übersicht. Verbindlich ist allein die amtliche Kriterientabelle des Deutschen Wetterdienstes: DWD - Schlechtwettertage; die exakten Schwellenwerte je Stufe veröffentlicht der DWD in seiner Kriterienübersicht als Grafik.

Verfügbarkeit: stations- und tagesabhängig

Ein Punkt, den viele in der Baupraxis nicht auf dem Schirm haben: Die amtliche DWD-Einstufung ist nicht überall und nicht ganzjährig verfügbar. Die Verfügbarkeit hängt von der Station und vom Tag ab: Viele Stationen stufen überwiegend in den wärmeren Monaten (etwa Mai bis September) ein, einzelne Stationen dagegen ganzjährig. Zusätzlich kann der DWD einzelne Tage mangels Eingangsdaten nicht einstufen (Kennung -999).

Gerade die baupraktisch heikelste Jahreszeit - der Winter mit Frost und Schnee - ist damit an vielen Stationen von der laufenden amtlichen A/B/C-Einstufung nicht durchgängig erfasst. Das bedeutet aber nicht, dass sich Winterwetter nicht dokumentieren ließe.

Was das praktisch bedeutet

Wo für Ihren Zeitraum und Ihre Station eine amtliche Einstufung vorliegt, nutzen Sie diese direkt. Wo sie fehlt - im Winter an vielen Stationen -, stützen Sie sich auf die täglichen Stationsbeobachtungen des DWD und wenden die amtlichen Kriterien selbst darauf an. Der DWD misst an seinen Klimastationen ganzjährig weiter - Temperatur und Niederschlag in aller Regel lückenlos, die Schneehöhe an den Stationen, die diese Größe führen. Sie können also für die Tage, an denen die erforderlichen Tageswerte vorliegen, prüfen, ob die oben genannten Schwellenwerte erreicht wurden, und den Tag entsprechend einordnen.

Eine solche Auswertung wendet die amtlichen Kriterien auf die amtlichen Tageswerte an - als eigene, gekennzeichnete Berechnung, nicht als amtliche Einstufung. Ein Kriterium - die Niederschlagsdauer und -höhe zwischen 7 und 14 Uhr - lässt sich aus Tageswerten nicht bewerten; insoweit fällt eine tageswertbasierte Auswertung konservativ aus: Tage, die allein dieses Kriterium eingestuft hätte, können fehlen, und aus seiner Weglassung entstehen keine zusätzlichen Tage. Der Neuschnee wird dabei aus der Tagesdifferenz der Schneehöhe angenähert; diese Näherung kann in beide Richtungen abweichen - Verwehung kann die gemessene Schneehöhe anheben, ohne dass Neuschnee gefallen ist. Für die Gesamtzahl der Einstufungstage gilt deshalb keine pauschale Richtung. Werkzeuge wie WetterNachweis übernehmen diese Anwendung der amtlichen Kriterien auf die täglichen DWD-Stationsdaten automatisiert, auch für die Wintermonate - und kennzeichnen die Methodik transparent.

Wo die Daten liegen

Alle Grundlagen sind frei und amtlich verfügbar. Der DWD veröffentlicht seine Beobachtungen als Open Data - kostenlos, offiziell und stationsbezogen (DWD Open Data):

  • Rund 525 Stationen tragen die eigentliche SWT-Einstufung (überwiegend Mai-September, einzelne ganzjährig).
  • Rund 1.385 Stationen im DWD-Messnetz und -Archiv liefern tägliche Klimabeobachtungen (je nach Station Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe) - die Grundlage, auf die Sie im Winter zurückgreifen.

Für die Beweisführung wählen Sie die dem Bauort nächstgelegene geeignete Station. Wichtig ist, die Station im Nachweis ausdrücklich zu benennen, damit die Werte nachvollziehbar bleiben.

Welche Station das für einen bestimmten Ort ist und wie viele Schlechtwettertage dort gezählt wurden, können Sie über Schlechtwettertage nach Stadt nachschlagen: die Übersicht führt die Städte auf, die Angaben selbst stehen auf der Seite der jeweiligen Stadt.

Vom Schlechtwettertag zum Anspruch

Ein A- oder B-Tag ist ein gewichtiger Anhaltspunkt, aber allein noch kein Anspruch. Für eine Bauzeitverlängerung nach VOB/B kommt es zusätzlich darauf an, dass die Witterung das am Bauort erwartbare Maß überschritten hat - gemessen an den langjährigen DWD-Normalwerten. Wie dieser Vergleich funktioniert, lesen Sie in Bauzeitverlängerung wegen Wetter. Und wer welches Wetterrisiko trägt, klärt der Beitrag Wetterrisiko im Bauvertrag.

Häufige Fragen

Was bedeutet Stufe A, B oder C konkret?

A heißt Bauarbeiten sehr erschwert, B erschwert, C ungünstig; "-" bedeutet keine witterungsbedingte Behinderung. Die Einstufung folgt festen meteorologischen Schwellenwerten - etwa ab 30 mm Tagesniederschlag oder ab 40 cm Schneehöhe für Stufe A - und stets zählt das ungünstigste Kriterium des Tages.

Warum fehlt die amtliche Einstufung im Winter oft?

Viele der rund 525 SWT-Stationen stufen überwiegend in den wärmeren Monaten (etwa Mai bis September) ein; nur einzelne ganzjährig. Einzelne Tage können zudem mangels Eingangsdaten nicht eingestuft sein. Das Winterwetter selbst wird trotzdem ganzjährig gemessen.

Kann ich Schlechtwettertage auch ohne amtliche Einstufung belegen?

Ja: Die amtlichen Kriterien lassen sich auf die täglichen DWD-Stationswerte (Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe) anwenden - als eigene, gekennzeichnete Berechnung nach den amtlichen Schwellen. Das Arbeitszeit-Niederschlagskriterium (7 bis 14 Uhr MEZ) ist aus Tageswerten nicht nachrechenbar (insoweit fällt die Auswertung konservativ aus), und der Neuschnee wird aus der Tagesdifferenz der Schneehöhe angenähert. Der Wetternachweis kennzeichnet die Methodik je Tag transparent.

Reicht ein A-Tag für eine Bauzeitverlängerung?

Ein A- oder B-Tag ist ein gewichtiger Anhaltspunkt, aber noch kein Anspruch: Nach VOB/B kommt es zusätzlich darauf an, dass die Witterung das am Bauort langjährig erwartbare Maß überschritt - der Normalwert-Vergleich im Beitrag Bauzeitverlängerung wegen Wetter.

Fazit

Die amtliche DWD-Einstufung fasst Witterung in klare Stufen: A (sehr erschwert), B (erschwert), C (ungünstig). Sie beruht auf festen Kriterien zu Temperatur, Niederschlag und Schnee, wobei stets das ungünstigste Kriterium zählt. Ihre Verfügbarkeit ist stations- und tagesabhängig - viele Stationen stufen überwiegend in den wärmeren Monaten ein. Wo sie fehlt, wenden Sie die Kriterien selbst auf die weiterhin verfügbaren täglichen DWD-Stationsdaten an. Alle Daten sind als DWD Open Data frei und amtlich zugänglich.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.