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Sturmschaden am Auto nachweisen (Teilkasko): Baum, Ast, Hagel

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkasko ersetzt Sturmschäden am Fahrzeug in den marktüblichen Bedingungen (AKB) erst ab Windstärke 8. Eine Geschwindigkeit nennen die Bedingungen selbst nicht; die Beaufort-Skala, die für die mittlere Windgeschwindigkeit tabelliert ist, setzt diese Stufe bei 17,2 m/s (62 km/h) an. Der Bericht weist dazu die höchste gemessene Böe des Tages aus.
  • Der Bericht dokumentiert dazu die amtlich gemessene maximale Windböe (DWD-Kennwert "FX") der nächstgelegenen Station am Schadentag. Böe und Windstärke sind nicht dieselbe Größe - die Beurteilung bleibt bei Ihrem Versicherer.
  • Der Wetternachweis dokumentiert diese Werte als PDF. Er belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache, und ist kein Sachverständigengutachten.

Warum die Teilkasko nach der Windstärke fragt

Fällt ein Baum oder ein abgebrochener Ast auf Ihr geparktes Auto, ist das für die Teilkaskoversicherung nur dann ein "Sturmschaden", wenn tatsächlich Sturm herrschte. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) definieren Sturm als "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8" (AKB 2015, A.2.2.1.3) - eine Geschwindigkeit nennen sie an keiner Stelle. Die Beaufort-Skala, die für die mittlere Windgeschwindigkeit tabelliert ist, setzt diese Stufe bei 17,2 m/s (62 km/h) an. Der Bericht dokumentiert dazu die höchste gemessene Windböe des Tages - den Tageswert, den die DWD-Station führt. Liegen die gemessenen Werte darunter, kann der Versicherer die Einordnung als Sturmschaden ablehnen, selbst wenn der umgestürzte Baum den Schaden sichtbar verursacht hat.

Genau an dieser Schwelle entstehen die meisten Streitfälle. Der Sachbearbeiter verweist auf eine niedrigere Windmessung, Sie haben die kräftigen Böen anders in Erinnerung. Ein Beleg der amtlich gemessenen Windspitze am Schadentag schafft hier eine sachliche Grundlage. Rund um das Thema Fahrzeug und Kfz-Schaden finden Sie weitere Hinweise auf der Seite Wetternachweis für die Versicherung.

Was ein Wetternachweis leistet - und was nicht

Der Wetternachweis ist eine Datendokumentation auf Basis amtlicher DWD-Daten. Er ist ausdrücklich kein Sachverständigengutachten und keine Rechtsberatung. Der Bericht belegt die Wetterlage an Ihrer Adresse und im Zeitraum, nicht aber, dass genau dieser Ast durch genau diese Böe abbrach. Die Bewertung des konkreten Schadens bleibt bei Versicherer, Sachverständigen oder Anwalt.

Für die Teilkasko ist das dennoch oft der entscheidende Baustein: Streitig ist in der Regel nicht, dass ein Baum auf dem Auto lag, sondern ob die Wetterlage die Schwelle der Bedingungen erreicht hat. Dazu liefert der Bericht den objektiv gemessenen Böenwert der nächstgelegenen Station, soweit sie den Wind misst.

Stationsdaten und ihre Grenzen

Windmessungen stammen von der nächstgelegenen geeigneten DWD-Station. Der Bericht nennt deren Entfernung und Höhe über Normalnull, damit die Übertragbarkeit auf Ihren Stellplatz nachvollziehbar bleibt.

  • Die Station gibt die am Schadentag gemessene maximale Windböe (FX) an. Für Wind ist in aller Regel die nächstgelegene Station der Bezugspunkt; führt sie im gesamten Berichtszeitraum keinen Tageswert der Windböe, weist der Bericht das offen aus und nennt ersatzweise, sofern verfügbar, die Spitzenböe einer windmessenden DWD-Vergleichsstation mit deren Entfernung. Die kostenlose Vorschau zeigt vorab, welche Werte für Ihren Zeitraum vorliegen.
  • Böen sind kleinräumig. Ein einzelner Fallwind an einer Häuserzeile lässt sich mit Stationsdaten nicht immer exakt am Stellplatz abbilden.
  • Der Bericht stellt die gemessene maximale Windböe der Schwelle von 62 km/h gegenüber; eine Höhen- oder Ortskorrektur findet nicht statt. Unterschiede in Höhenlage und Exponierung zwischen Station und Stellplatz können sich auf den Wind gleichwohl auswirken; Entfernung und Höhe stehen dafür transparent im Bericht.

Für die reine Winddokumentation genügt in aller Regel der Basis-Bericht für 19 Euro mit dem amtlichen Tageswert der maximalen Böe. Einen Überblick über die Umfänge und Preise gibt die Seite Preise.

Hagelschaden am Auto: was der Bericht kann und was nicht

Neben Sturm deckt die Teilkasko üblicherweise auch Hagelschäden ab, etwa Dellen in Dach und Motorhaube. Hier ist eine ehrliche Einordnung wichtig: Radar und Stationsdaten können den Niederschlag und dessen Intensität an einem Ort dokumentieren, aber Hagel als solchen nicht beweisen. Die Radar-Detailauswertung zeigt für einzelne selbst gewählte Radar-Detailtage die Niederschlagsmenge der amtlichen 1-km-Radardaten als flächenbezogene Schätzung für die Rasterzelle Ihrer Adresse und stützt so die Aussage, dass zur fraglichen Zeit ein kräftiges Niederschlagsereignis über dem Stellplatz lag. Ob es Hagel war, folgt daraus nicht.

Für Hageldellen bleibt der Schaden am Fahrzeug selbst das primäre Beweismittel; die Wetterdokumentation ordnet ihn zeitlich und örtlich in ein reales Unwetter ein. Wie Sie ein Hagelereignis sinnvoll dokumentieren, lesen Sie im Beitrag Hagelschaden nachweisen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Radar-Detailauswertung.

So gehen Sie vor

  1. Schadentag und Adresse festhalten. Notieren Sie Datum, ungefähre Uhrzeit und den genauen Standort des Fahrzeugs.
  2. Wetternachweis erstellen. Wählen Sie den Basis-Bericht für die Winddokumentation am Schadentag (am besten mit je einem Tag davor und danach); für die Niederschlagsdokumentation eines Unwettertags ergänzen Sie die Radar-Detailauswertung.
  3. Der Schadenmeldung beilegen. Reichen Sie den Bericht zusammen mit Fotos des Schadens und, wo vorhanden, dem Beleg des umgestürzten Baums bei der Teilkasko ein.
  4. Fristen beachten. Melden Sie den Schaden unverzüglich nach Ihren Vertragsbedingungen; besorgen Sie die Wetterdokumentation frühzeitig, solange der Schaden noch zugeordnet werden kann.

Kurz zusammengefasst

  • Teilkasko-Sturm beginnt bei Windstärke 8 (ab 62 km/h); der Bericht belegt die amtliche maximale Böe am Schadentag, soweit die Station den Wind misst.
  • Der Basis-Bericht für 19 Euro deckt die Winddokumentation am Schadentag ab.
  • Radar dokumentiert Niederschlag, kann Hagel aber nicht beweisen; die Fahrzeugschäden selbst bleiben das Kernbeweismittel.
  • Der Wetternachweis belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache, und ersetzt kein Gutachten.

Häufige Fragen

Teilkasko Sturm: ab wie viel km/h zahlt die Versicherung?

Die marktüblichen AKB setzen für Sturm mindestens Windstärke 8 voraus und nennen dazu selbst keine Geschwindigkeit; die Beaufort-Skala, die für die mittlere Windgeschwindigkeit tabelliert ist, setzt diese Stufe bei 17,2 m/s beziehungsweise 62 km/h an. Ob Ihr Tarif genau diese Schwelle nennt, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Der Wetternachweis dokumentiert, soweit die Station den Wind misst, die am Schadentag amtlich gemessene maximale Windböe der nächstgelegenen Station, sodass sich die Schwelle sachlich prüfen lässt.

Wie weise ich nach, dass ein Baum bei Sturm auf mein Auto gefallen ist?

Der Baum auf dem Fahrzeug belegt den Schaden, nicht aber die Windstärke. Für die Wetterlage erstellen Sie einen Wetternachweis mit dem Tageswert der maximalen Windböe (FX) am Schadentag, soweit die Station den Wind misst. Lag dieser Wert bei 62 km/h oder darüber, ist das an der Station objektiv dokumentiert; ob Ihr Versicherer die geforderte Windstärke damit als belegt ansieht, entscheidet er nach Ihren Bedingungen. Die Zuordnung des konkreten Schadens bleibt Sache von Versicherer und Sachverständigem. Ausführlicher ist das im Beitrag Sturmschaden der Versicherung nachweisen beschrieben.

Kann ein Radarbericht Hagelschaden am Auto beweisen?

Nein. Das Radar schätzt die Niederschlagsmenge und deren Verteilung für die 1-km-Rasterzelle der Adresse, unterscheidet aber nicht zuverlässig zwischen Regen und Hagel. Es kann daher belegen, dass ein kräftiges Niederschlagsereignis über dem Stellplatz lag, nicht aber, dass Hagel fiel. Für Hageldellen ist der Fahrzeugschaden selbst das entscheidende Beweismittel.

Reicht der Basis-Bericht für 19 Euro für einen Sturmschaden am Auto?

Für die reine Winddokumentation am Schadentag genügt in aller Regel der Basis-Bericht mit dem amtlichen Tageswert der maximalen Windböe, soweit die Station den Wind misst. Die Radar-Detailauswertung lohnt sich vor allem dann, wenn zusätzlich ein Starkregen- oder Unwetterereignis am Stellplatz dokumentiert werden soll.

Verwandter Beitrag: Wie sich Sturm allgemein dokumentieren lässt, lesen Sie in Sturmschaden der Versicherung nachweisen, zur Niederschlagsdokumentation die Radar-Detailauswertung; den Nachweis für Ihren Schadentag stellen Sie hier in wenigen Minuten zusammen.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.