GaLaBau: Witterungsbedingten Bauverzug dokumentieren
Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Nasser oder gefrorener Boden stoppt im Garten- und Landschaftsbau Pflanzungen, Pflaster- und Erdarbeiten - der Verzug muss dokumentiert werden, wenn Sie eine Bauzeitverlängerung geltend machen wollen.
- Amtliche DWD-Werte belegen tagesgenau Niederschlag, Frost und Schneehöhe an den fraglichen Tagen; jeder Tag erhält zusätzlich, soweit Datenlage und gewählte Optionen es zulassen, die Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C).
- Der Wetternachweis ist eine Datendokumentation, kein Sachverständigengutachten und keine Rechtsberatung: Er belegt die Wetterlage, nicht die Ursache einer Bauverzögerung.
Warum Witterung im GaLaBau so oft zum Streitthema wird
Im Garten- und Landschaftsbau finden die meisten Arbeiten im Freien und in unmittelbarem Bodenkontakt statt. Ist der Boden durchnässt, lässt er sich nicht mehr sinnvoll verdichten, Pflaster sackt ab, Erdarbeiten werden zur Schlammschlacht. Bei Frost ruhen Pflanzarbeiten, und gefrorener Untergrund macht das Ausheben von Baugruben unwirtschaftlich. Solche Ausfälle summieren sich über eine Bausaison schnell zu Wochen.
Wird der Fertigstellungstermin dadurch verschoben, verlangt der Auftraggeber häufig einen Nachweis, dass tatsächlich die Witterung und nicht Ihre Planung die Ursache war. Genau hier hilft eine sachliche Dokumentation der Wetterlage. Weitere Beispiele für die Baubranche finden Sie auf unserer Seite für den Bau.
Was ein Wetternachweis leistet - und was nicht
Der Wetternachweis ist eine Datendokumentation auf Basis amtlicher DWD-Daten. Er belegt, welche Wetterlage an den angefragten Tagen an der nächstgelegenen Station geherrscht hat. Er ist ausdrücklich kein Sachverständigengutachten und keine Rechtsberatung.
Der Bericht belegt die Wetterlage, nicht die Schadenursache und auch nicht, ob ein bestimmter Arbeitsschritt an Ihrer Baustelle an diesem Tag objektiv unmöglich war. Die Bewertung, ob ein Tag als Behinderung gilt und welche Fristfolgen sich daraus ergeben, bleibt bei Auftraggeber, Sachverständigen und gegebenenfalls Ihrem Rechtsbeistand. Der Nachweis liefert dafür die belastbare Tatsachengrundlage.
Stationsdaten und ihre Grenzen
Jeder Bericht nennt die verwendete DWD-Station mit Entfernung zur Adresse und Höhe über NN, damit Sie die Übertragbarkeit selbst einschätzen können. Beachten Sie dabei:
- Niederschlag kann kleinräumig sein - ein Gewitterguss trifft nicht jede Station gleich. Für die Regenmenge gibt es zusätzlich die Radar-Detailauswertung: eine flächenbezogene 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle Ihrer Adresse (Zusatzoption +20 EUR).
- Temperatur hängt von der Höhenlage ab. Pro 100 Meter Höhenunterschied rechnet man überschlägig mit dem Faustwert von 0,65 Grad Celsius; liegt Ihre Baustelle deutlich höher als die Station, kann es dort früher und länger gefroren haben.
- Als Bezug für Abweichungen dient die amtliche Normalperiode 1991-2020, sodass sich ein nasser oder kalter Zeitraum einordnen lässt - sofern die Station dieses Mittel führt; andernfalls weist der Bericht die Monatswerte ohne Vergleichsspalten aus.
Ganze Bausaison statt Einzeltag: der Profi-Bericht
Witterungsverzug im GaLaBau ist selten ein einzelner Tag, sondern zieht sich oft über Wochen einer Saison. Jeder Bericht - auch der Basis-Bericht - ordnet jeden Tag mit der Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C) ein: amtlich, wo der Deutsche Wetterdienst sie veröffentlicht, sonst als eigene, gekennzeichnete Berechnung nach den amtlichen Kriterien - gerade in den Wintermonaten ist diese Berechnung der Regelfall. Was hinter diesen Stufen steckt, erklären wir im Beitrag Schlechtwettertage erklärt. Für eine ganze Saison lohnt der Profi-Bericht vor allem wegen des längeren Zeitraums: Er deckt bis zu 12 Monate ab, der Basis-Bericht bis zu drei Monate.
Zusätzlich liefert der Profi-Bericht an Einstufungs- und Ereignistagen (Ereignistage jeweils im gewählten Element) eine stundengenaue Auswertung und weist Frost als Stunden mit einer Lufttemperatur unter 0 Grad Celsius aus - sofern die Station Stundenwerte liefert; bei der Stationsauswahl im Assistenten ist das angegeben. Voreingestellt ist dabei der Temperaturverlauf; Niederschlag und Windböen nehmen Sie ohne Aufpreis dazu. Für die Frage nach gefrorenem Untergrund führt der Bericht in jedem Paket zusätzlich den Bodenfrost (Minimum in 5 cm Höhe, sofern die Station diese Messreihe führt) - die bodennahe Größe, die dem Pflanz- und Erdbau näher liegt als die 2-m-Lufttemperatur. So lässt sich zum Beispiel belegen, dass am Vormittag noch Frost herrschte. Tageswerte wie Niederschlag sowie Minimal- und Maximaltemperatur sind in beiden Paketen enthalten, ebenso die maximale Windböe und die Schneehöhe, sofern die Station sie misst; das Profi-Paket ergänzt sie um die CSV-Datei und die stundengenaue Auswertung an Einstufungs- und Ereignistagen (Ereignistage jeweils im gewählten Element). Einen Überblick über die Pakete gibt die Seite Preise. Wie sich eine Saison an einem konkreten Ort darstellt, lässt sich über Schlechtwettertage nach Stadt nachschlagen: die Übersicht führt die Städte auf, die gezählten Tage stehen auf der Seite der jeweiligen Stadt.
Wetternachweis und Behinderungsanzeige
Machen Sie eine Bauzeitverlängerung geltend, kommt es meist auf zwei Dinge an: die rechtzeitige Behinderungsanzeige und den belegbaren Grund. Ist die VOB/B vereinbart, gilt § 6 (Behinderung und Unterbrechung der Ausführung): Der Auftragnehmer zeigt eine Behinderung unverzüglich und schriftlich an und legt die hindernden Umstände dar. Der Wetternachweis liefert dafür die Tatsachenbasis zur Witterung.
Zu beachten ist dabei: Witterungseinflüsse, mit denen bei Angebotsabgabe normalerweise gerechnet werden musste, gelten nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ausdrücklich nicht als Behinderung - übliche, jahreszeitlich zu erwartende Witterung trägt der Auftragnehmer selbst; erst darüber hinausgehende Witterung kann die Fristen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B verlängern. Genau hier hilft der Bezug auf die Normalperiode 1991-2020, sofern die Station die Mittelwerte führt: Er ordnet ein, wie außergewöhnlich ein nasser oder kalter Zeitraum im Vergleich zum langjährigen Mittel war.
Wie Sie die Anzeige formal richtig aufsetzen, lesen Sie im Beitrag Behinderungsanzeige bei Schlechtwetter. Wie Sie die Wetterdaten sauber zur VOB/B-Dokumentation zusammenführen, zeigt der Beitrag VOB/B § 6 und Wetterdokumentation.
So gehen Sie vor
- Behinderungstage erfassen. Notieren Sie fortlaufend, welche Arbeiten an welchen Tagen wegen Nässe, Frost oder Schnee nicht ausgeführt werden konnten - möglichst mit kurzem Vermerk zum Bauabschnitt.
- Wetternachweis erstellen. Fordern Sie für Adresse und Zeitraum den Bericht an; für eine Saison den Profi-Bericht mit dem längeren Zeitraum. Bei Bedarf ergänzen Sie einzelne Tage um die Radar-Detailauswertung (Zusatzoption +20 EUR, bis zu 3 selbst gewählte Radar-Detailtage im Basis-, bis zu 5 im Profi-Bericht): eine flächenbezogene 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle der Adresse.
- Der Anzeige beilegen. Fügen Sie den Bericht Ihrer Behinderungsanzeige und dem Nachtrag zur Bauzeit bei, damit der Auftraggeber die Witterung nachvollziehen kann.
- Fristen beachten. Zeigen Sie die Behinderung unverzüglich und schriftlich an - warten Sie damit nicht auf den Bericht: Die DWD-Tageswerte stehen mit rund zwei Tagen Verzögerung bereit, der jüngste dokumentierbare Tag ist vorgestern. Dokumentieren Sie laufend; nachträglich zusammengetragene Belege sind schwerer nachzuvollziehen.
Kurz zusammengefasst
- Nasser oder gefrorener Boden ist im GaLaBau ein häufiger, aber belegbarer Verzugsgrund.
- Amtliche DWD-Daten dokumentieren Niederschlag, Frost, Schnee und die maximale Windböe tagesgenau; jeder Tag erhält zusätzlich die Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C). Der Profi-Bericht ergänzt den längeren Zeitraum und Stundenwerte, sofern die Station sie liefert.
- Der Bericht belegt die Wetterlage; die rechtliche Bewertung und die Behinderungsanzeige bleiben Ihre Aufgabe.
Häufige Fragen
Wie weise ich als GaLaBau-Betrieb witterungsbedingten Bauverzug nach?
Sie dokumentieren die betroffenen Tage mit amtlichen DWD-Werten zu Niederschlag, Frost und Schneehöhe und legen diese Datendokumentation Ihrer Behinderungsanzeige bei. Der Bericht belegt die Wetterlage an der nächstgelegenen Station; ob ein Tag als Behinderung anerkannt wird, entscheiden Auftraggeber und gegebenenfalls Sachverständige.
Kann ein Wetternachweis belegen, dass der Boden für Erdarbeiten zu nass war?
Der Bericht belegt die gemessene Regenmenge sowie Frost und Schneehöhe an den fraglichen Tagen. Ob der Boden dadurch nicht mehr tragfähig oder bearbeitbar war, ist eine fachliche Bewertung, die der Nachweis nicht ersetzt. Er liefert aber die belastbaren Wetterdaten, auf die sich eine solche Einschätzung stützen kann.
Welcher Wetternachweis passt für eine ganze Bausaison?
Für längere Zeiträume ist der Profi-Bericht (49 Euro) geeignet: Er deckt bis zu 12 Monate ab und liefert an Einstufungs- und Ereignistagen (Ereignistage jeweils im gewählten Element) Stundenwerte samt Froststunden, sofern die Station Stundenwerte liefert - bei der Stationsauswahl im Assistenten ist das angegeben. Der Basis-Bericht (19 Euro) deckt bis zu drei Monate mit Tageswerten ab; die Schlechtwettertage-Einstufung (A/B/C) ist in beiden Paketen enthalten.
Ersetzt der Wetternachweis die Behinderungsanzeige?
Nein. Die Behinderungsanzeige ist Ihre eigene Erklärung gegenüber dem Auftraggeber. Der Wetternachweis ist die sachliche Datengrundlage, die Sie beilegen, um die angezeigte Witterung nachvollziehbar zu machen.
Verwandter Beitrag: Wie Sie die Anzeige aufsetzen, zeigt Behinderungsanzeige bei Schlechtwetter, und für einzelne selbst gewählte Radar-Detailtage lohnt die Radar-Detailauswertung mit der flächenbezogenen 1-km-Radarschätzung für die Rasterzelle Ihrer Adresse; den Nachweis für Ihre Bausaison stellen Sie hier in wenigen Minuten zusammen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.