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Behinderungsanzeige bei Schlechtwetter: Muster-Aufbau, Fristen, Fehler

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B muss unverzüglich, schriftlich und direkt an den Auftraggeber erfolgen - und die Witterung konkret benennen (welches Gewerk, ab wann, mit welcher Auswirkung). Ohne Anzeige bleibt nur die enge Ausnahme der Offenkundigkeit. Amtliche DWD-Wetterdaten als Anlage unterlegen die Anzeige mit nachprüfbaren Messwerten.

Die Behinderungsanzeige ist der Schlüssel zu Ihren Ansprüchen

Wer wegen Schlechtwetters eine Bauzeitverlängerung durchsetzen will, muss zuerst eine formale Hürde nehmen: die Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B - ein Vertragswerk, kein Gesetz; ein amtlicher Volltext über gesetze-im-internet.de existiert daher nicht). Danach hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn er sich in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert glaubt. Diese Anzeige ist keine Formalität am Rande - sie entscheidet häufig darüber, ob Ansprüche überhaupt bestehen. Das setzt voraus, dass die VOB/B wirksam in Ihren Vertrag einbezogen wurde; bei einem reinen BGB-Bauvertrag gilt § 6 VOB/B nicht - mehr dazu in Wetterrisiko im Bauvertrag.

Frist: Was "unverzüglich" bedeutet

"Unverzüglich" ist gesetzlich definiert als "ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 Abs. 1 BGB) - also so schnell, wie es nach den Umständen zumutbar ist, nicht zwingend sofort. Bei Schlechtwetter beginnt die Uhr in der Praxis, sobald absehbar ist, dass die Witterung den Bauablauf stört - nicht erst Wochen später, wenn der Verzug bereits eingetreten ist. Warten Sie zu lange, wirkt die Anzeige erst ab ihrem Zugang und deckt die davor liegenden Behinderungstage nicht ab - auch eine späte Anzeige ist deshalb besser als keine, holt die verlorene Zeit aber nicht zurück.

Praktischer Hinweis: Zeigen Sie an, sobald die Behinderung beginnt, und aktualisieren Sie bei länger anhaltendem Schlechtwetter. Ein einmaliger Hinweis "es regnet manchmal" genügt nicht.

Form und Inhalt: Was in die Anzeige gehört

Die Anzeige ist direkt an den Auftraggeber zu richten (nicht an den Architekten oder Bauleiter, sofern dieser nicht ausdrücklich empfangsbevollmächtigt ist) und schriftlich abzugeben. Inhaltlich sollte sie die hindernden Umstände konkret benennen und Beginn, Umfang und Auswirkungen schildern.

Muster-Aufbau einer Behinderungsanzeige bei Schlechtwetter

  1. Bezug: Bauvorhaben, Vertrag/Auftragsnummer, Datum
  2. Einleitung: "Hiermit zeigen wir eine Behinderung nach § 6 Abs. 1 VOB/B an."
  3. Hindernder Umstand: Art der Witterung (z. B. anhaltender Frost, Starkregen), Beginn und - soweit absehbar - voraussichtliche Dauer
  4. Betroffene Leistung: Welches Gewerk / welche Tätigkeit kann nicht ausgeführt werden und warum
  5. Auswirkung: erkennbare oder erwartete Verzögerung des Bauablaufs
  6. Ankündigung: Nachweis der Witterungsdaten wird nachgereicht / beigefügt
  7. Datum, Unterschrift

Formulieren Sie sachlich und konkret. Aussagen wie "das Wetter war schlecht" tragen nichts. Besser: "Vom 8. bis 14. Januar herrschte durchgehend Dauerfrost mit Tageshöchstwerten unter 0 °C; Betonier- und Maurerarbeiten waren in diesem Zeitraum nicht möglich."

Wie Wetterdaten die Anzeige stärken

Die Behinderungsanzeige selbst muss die Behinderung nur anzeigen - den vollen Beweis führen Sie später. Trotzdem gilt: Je konkreter Sie die Witterung schon in der Anzeige belegen, desto schwerer lässt sie sich später bestreiten.

Legen Sie - idealerweise als Anlage oder Nachreichung - amtliche Wetterdaten der nächstgelegenen DWD-Station bei. Der DWD stellt seine Stationsdaten frei als Open Data zur Verfügung; diese sind amtlich und nachvollziehbar, anders als Screenshots aus Wetter-Apps. Der Vergleich mit den langjährigen DWD-Normalwerten (Referenzperiode 1991-2020) zeigt zusätzlich, ob die Witterung das erwartbare Maß überschritt - sofern die Station diese Mittelwerte führt; das ist der entscheidende Punkt für die spätere Bauzeitverlängerung, den wir in Bauzeitverlängerung wegen Wetter vertiefen.

Werkzeuge wie WetterNachweis erzeugen eine solche Datenanlage automatisiert aus amtlichen DWD-Daten und sparen Ihnen die manuelle Recherche. Zeigen Sie dabei zuerst an und reichen Sie die Daten nach: Die DWD-Tageswerte stehen mit rund zwei Tagen Verzögerung bereit, der jüngste dokumentierbare Tag ist vorgestern. Ein Bericht deckt bis zu drei Monate (Basis) bzw. bis zu 12 Monate (Profi) ab. Als Anlage dient der bezahlte Bericht; die Gratis-Version trägt das Wasserzeichen "GRATIS-VERSION" mit dem Hinweis "nicht zur Verwendung als Nachweis".

Bevor Sie einen Bericht zusammenstellen, können Sie Ihre Stadt über Schlechtwettertage nach Stadt nachschlagen; welche DWD-Station für die Baustelle in Frage kommt und wie viele Schlechtwettertage dort gezählt wurden, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt, sofern die Station die jeweilige Messreihe führt.

Was passiert ohne Behinderungsanzeige?

Unterlässt der Auftragnehmer die Anzeige, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber Tatsache und hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B). Die Hürden der Offenkundigkeit gelten als hoch: Die Umstände müssen so klar zutage getreten sein, dass sie auch einem Laien nicht verborgen bleiben konnten - und im Streit muss nach allgemeiner Auffassung der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass die Anzeige entbehrlich war.

Verlassen Sie sich deshalb nie auf die Offenkundigkeit. Auch wenn der Bauleiter des Auftraggebers das Schlechtwetter mit eigenen Augen sieht: Die schriftliche Anzeige kostet wenig Zeit und sichert Ihre Position ungleich besser.

Typische Fehler - und wie Sie sie vermeiden

Die häufigsten Stolperfallen

  • Zu spät: Anzeige erst nach eingetretenem Verzug statt bei Beginn der Behinderung
  • Falscher Adressat: an Architekt/Bauleiter statt an den Auftraggeber
  • Nur mündlich: Telefonat oder Gespräch ohne schriftliche Bestätigung
  • Zu unkonkret: keine Angabe zu betroffenem Gewerk und konkreter Auswirkung
  • Keine Datengrundlage: keine amtlichen Wetterdaten, nur pauschale Behauptungen
  • Vertrauen auf Offenkundigkeit: Verzicht auf die Anzeige in der Hoffnung, es sei "ohnehin klar"

Häufige Fragen

Genügt eine E-Mail für die Behinderungsanzeige?

Die VOB/B verlangt eine schriftliche Anzeige. Für vertraglich vereinbarte Schriftform lässt § 127 BGB im Zweifel auch die telekommunikative Übermittlung genügen, sodass eine E-Mail in der Praxis überwiegend als ausreichend angesehen wird - sofern Ihr Vertrag nichts Strengeres regelt. Sicherer Weg: unterschriebenes Dokument plus nachweisbarer Zugang (und im Zweifel anwaltlich klären).

Wie schnell muss ich die Behinderung anzeigen?

Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) - also sobald absehbar ist, dass die Witterung den Bauablauf stört, nicht erst nach eingetretenem Verzug. Bei anhaltendem Schlechtwetter sollten Sie die Anzeige aktualisieren.

Was, wenn ich die Anzeige versäumt habe?

Dann hilft nur die Ausnahme der Offenkundigkeit (§ 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B): Tatsache und hindernde Wirkung müssen dem Auftraggeber offenkundig bekannt gewesen sein - eine hohe Hürde, die im Streit der Auftragnehmer darlegen und beweisen muss. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Welche Wetterdaten gehören in die Anlage?

Amtliche Tageswerte der nächstgelegenen DWD-Station (Niederschlag, Temperatur, Frost- und Eistage sowie - sofern die Station sie misst - Windböen und Schneehöhe) und - bei Niederschlag, Frosttagen und Temperatur - der Vergleich mit den langjährigen Normalwerten 1991-2020; die Abweichung vom Erwartbaren ist der übliche Bezugspunkt der Argumentation. Der Wetternachweis stellt genau diese Gegenüberstellung automatisiert zusammen, sofern die Station die jeweiligen Mittelwerte führt; andernfalls weist er die Monatswerte ohne Vergleichsspalten aus.

Fazit

Die Behinderungsanzeige ist bei Schlechtwetter der formale Türöffner für Ihre Ansprüche. Sie muss unverzüglich, schriftlich und an den Auftraggeber gerichtet sein und die Behinderung konkret beschreiben. Amtliche DWD-Daten als Anlage unterlegen sie mit nachprüfbaren Messwerten. Ohne Anzeige bleibt nur die enge und beweisbelastete Ausnahme der Offenkundigkeit - ein Risiko, das sich mit wenig Aufwand vermeiden lässt.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.