Für Hausverwaltungen, Energieberater, Vermieter und Mieter
Heizgradtage-Nachweis: Gradtagzahl aus amtlichen DWD-Daten
„Warum ist die Abrechnung so viel höher?" Oft, weil die Heizperiode kälter war - nur belegen muss man das. Die monatlichen Heizgradtage (Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen) aus amtlichen DWD-Temperaturdaten sind dafür eine übliche Datengrundlage; ein bestimmtes Verfahren schreibt die Heizkostenverordnung nicht vor, sie verlangt aber ein Verfahren nach den anerkannten Regeln der Technik (§ 6a Abs. 3 Satz 3 HeizkostenV), und die Witterungsbereinigung selbst nehmen Sie oder Ihr Berater vor.
Stand: August 2026
Wann Sie einen Wetternachweis brauchen
Witterungsbereinigter Vorjahresvergleich
Die Heizkostenverordnung sieht seit Ende 2021 bei verbrauchsabhängiger Abrechnung (tatsächlicher Verbrauch bzw. Ablesewerte von Heizkostenverteilern) einen witterungsbereinigten Vergleich mit der Vorperiode vor (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV). Die monatlichen Gradtage liefern dafür eine amtliche Datengrundlage.
Nebenkostenabrechnung objektiv einordnen
War die Heizperiode nachweislich kälter als üblich, erklärt das einen höheren Heizverbrauch objektiv. Die Gradtage liefern den Maßstab.
Datengrundlage für Energieberater und Hausverwaltung
Eine belastbare, herstellerunabhängige Grundlage für den witterungsbereinigten Verbrauchsvergleich (Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl ausgewiesen).
Frost- und Kälteperioden dokumentieren
Frosttage und Tiefsttemperaturen belegen außergewöhnliche Kälte im Zeitraum.
Was der Bericht dokumentiert
- Heizgradtage je Monat (Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen) und Gesamtsumme, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt
- Heiztage je Monat (Tage mit Mitteltemperatur unter 15 °C) - ebenfalls nur, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt
- Tages-Höchst- und Tiefsttemperatur, Frost- und Eistage
- Abweichung der Frosttage vom langjährigen Mittel 1991-2020, wo die Station ein Frost-Mittel führt
- Benannte DWD-Station mit Entfernung und Datenabdeckung
Der Bericht ist eine Datendokumentation auf Basis amtlicher DWD-Daten. Er stellt die Heizgradtage bereit, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt; die Witterungsbereinigung und die Bewertung einer konkreten Heizkostenabrechnung nehmen Sie oder Ihr Berater selbst vor. Er ist keine Energieberatung, kein Gutachten und prüft keine Abrechnung. Ausgewiesen werden die Gradtage nach VDI 3807 (Innenbezug 20 °C, Heizgrenze 15 °C), im Bericht als Gradtagzahl G20/15 bezeichnet.
So funktioniert's
01 Ort & Zeitraum
Standort und Zeitraum angeben. Wir finden die nächstgelegene DWD-Station mit ausreichender Datenabdeckung.
02 Kostenlose Vorschau
Sie sehen die Kennzahlen für Ihren Zeitraum, bevor Sie sich entscheiden.
03 PDF zum Download
Nach der Zahlung wird der Bericht erstellt - meist in unter einer Minute; sehr umfangreiche Berichte und Radar-Tage aus dem Archiv können mehrere Minuten brauchen - und zusätzlich per E-Mail zugeschickt.
Häufige Fragen
- Was sind Heizgradtage (Gradtagzahl G20/15)?
- Heizgradtage summieren, wie stark und an wie vielen Tagen geheizt werden musste. Der Bericht verwendet die Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen: für jeden Tag mit einer Mitteltemperatur unter 15 °C wird die Differenz zu 20 °C aufsummiert. Je höher der Wert, desto kälter die Heizperiode. Der Bericht weist die Gradtage je Monat und als Summe aus, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt. Beim Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich" sind die Heizgradtage vorausgewählt - die Schaltflächen auf dieser Seite wählen ihn bereits für Sie; bei jedem anderen Zweck lassen sie sich in der Zusammenstellung einzeln zuwählen.
- Wofür brauche ich das bei der Heizkostenabrechnung?
- Die Heizkostenverordnung sieht seit Ende 2021 bei verbrauchsabhängiger Abrechnung (tatsächlicher Verbrauch bzw. Ablesewerte von Heizkostenverteilern) auf der jährlichen Abrechnung einen witterungsbereinigten Vergleich mit der Vorperiode vor (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV). Die monatlichen Gradtage sind eine übliche Grundlage dafür; ein bestimmtes Verfahren schreibt die Verordnung nicht vor, sie verlangt aber ein Verfahren nach den anerkannten Regeln der Technik (§ 6a Abs. 3 Satz 3 HeizkostenV). Der Bericht liefert diese Zahlen; die Bereinigung und die Prüfung der Abrechnung selbst nehmen Sie, Ihre Verwaltung oder Ihr Berater vor.
- Für wen ist das gedacht?
- Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter, Energieberater und Gebäudetechnik-Planer sowie Vermieter und Mieter, die den Heizverbrauch witterungsbereinigt einordnen möchten. Sie erhalten eine neutrale, amtliche Datengrundlage.
- Ersetzt der Bericht eine Energieberatung?
- Nein. Er liefert die witterungsseitige Datengrundlage (Gradtage, Temperatur), auf der eine Energieberatung oder eine witterungsbereinigte Verbrauchsanalyse aufsetzen kann. Er ist keine Beratung und prüft keine Abrechnung.
- Deckt der Bericht auch Photovoltaik-Erträge ab?
- Teilweise: Er kann die amtliche Globalstrahlung als Monatssumme für das 1-x-1-km-Rasterfeld Ihres Standorts ausweisen, wahlweise gegen das vieljährige Mittel 1991-2020. Sie ist bei keinem Zweck vorausgewählt und lässt sich im Profi-Bericht ohne Aufpreis in der Zusammenstellung hinzuwählen; im Basis-Bericht wird sie nicht angeboten. Die Bewertung der Anlage selbst bleibt bei Ihnen, Ihrem Installateur oder einem Sachverständigen.
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Erst die Vorschau, dann entscheiden
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