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Heizkosten witterungsbereinigt: Heizgradtage

Redaktion WetterNachweis · Stand: 11. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ob eine Heizperiode teuer war, entscheidet vor allem, wie kalt sie war. Für den fairen Vergleich rechnet man die Witterung heraus - mit den Heizgradtagen (Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen). Der Wetternachweis berechnet diese Werte aus den amtlichen Tagesmitteltemperaturen der Station und weist sie je Monat und als Summe aus, dazu die Heiztage; Voraussetzung ist, dass die Station die Tagesmitteltemperatur führt. Die Bereinigung selbst und die Bewertung der Abrechnung bleiben bei Ihnen, Ihrer Verwaltung oder Ihrem Berater.

Heizkosten witterungsbereinigt vergleichen: Heizgradtage (Gradtagzahl G20/15)

Ob eine Heizperiode teuer war, hängt stark davon ab, wie kalt der Winter tatsächlich war. Um den Heizverbrauch zweier Zeiträume fair zu vergleichen, rechnet man die Witterung heraus - man bereinigt witterungsbedingt. Eine übliche Datengrundlage dafür sind die Heizgradtage (Gradtage nach VDI 3807, hier als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen). Der Wetternachweis berechnet diese Werte aus den amtlichen Tagesmitteltemperaturen der Station und weist sie je Monat und als Summe aus - sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt.

Was sind Heizgradtage (Gradtagzahl G20/15)?

Heizgradtage summieren, wie stark und an wie vielen Tagen die Außentemperatur unter der Heizgrenze lag - also wie kalt und heizintensiv der Zeitraum war. Nach VDI 3807 wird für jeden Tag mit einer Mitteltemperatur unter der Heizgrenze von 15 Grad die Differenz zur Innentemperatur von 20 Grad aufsummiert. Je höher die Gradtagzahl, desto kälter die Heizperiode. Der Bericht weist die Gradtagzahl je Monat in Kelvin-Tagen (Kd) und als Gesamtsumme aus, dazu die Heiztage (Tage mit Mitteltemperatur unter 15 Grad); Monate mit fehlenden Tageswerten kennzeichnet er.

Wofür Sie das brauchen

  • Witterungsbereinigter Vorjahresvergleich: Die Heizkostenverordnung sieht seit Ende 2021 bei verbrauchsabhängiger Abrechnung (tatsächlicher Verbrauch bzw. Ablesewerte von Heizkostenverteilern) einen witterungsbereinigten Vergleich mit der Vorperiode vor (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV). Die monatlichen Gradtage sind dafür eine übliche Grundlage; ein bestimmtes Verfahren schreibt die Verordnung nicht vor, sie verlangt aber ein Verfahren nach den anerkannten Regeln der Technik (§ 6a Abs. 3 Satz 3 HeizkostenV).
  • Nebenkostenabrechnung einordnen: War die Heizperiode nachweislich kälter als der Vergleichszeitraum, kann das einen höheren Verbrauch erklären.
  • Hausverwaltung und Energieberatung: eine neutrale, herstellerunabhängige Datengrundlage für den witterungsbereinigten Verbrauchsvergleich; eine vollständige Heizperiode deckt der Profi-Bericht ab (bis zu 12 Monate).

Wo die Grenzen liegen

Der Bericht stellt die Heizgradtage bereit - die eigentliche Witterungsbereinigung und die Bewertung einer konkreten Abrechnung nehmen Sie, Ihre Verwaltung oder Ihr Berater vor. Er ist keine Energieberatung, kein Gutachten und prüft keine Abrechnung. Ausgewiesen werden die Gradtage nach VDI 3807 (Innenbezug 20 Grad, Heizgrenze 15 Grad). Die Gradtage gelten für den Standort der ausgewiesenen DWD-Station, nicht für Ihr Gebäude; der Bericht nennt Station und Entfernung. Für zwei Vergleichszeiträume erstellen Sie je einen Bericht - ein Profi-Bericht deckt bis zu 12 Monate ab (Basis bis zu 3 Monate).

So gehen Sie vor

  1. Standort und Heizperiode(n) festlegen, die Sie vergleichen möchten.
  2. Wetternachweis erstellen - und dabei den Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich" wählen: Bei diesem Zweck sind die Heizgradtage (je Monat und als Summe) vorausgewählt; in der Zusammenstellung lassen sie sich für jeden Zweck einzeln zu- oder abwählen. Die Links in diesem Artikel wählen ihn bereits für Sie vor.
  3. Den Verbrauch witterungsbereinigen: den gemessenen Heizverbrauch ins Verhältnis zu den Gradtagen setzen (oder Ihre Verwaltung/Ihren Berater damit beauftragen).

Häufige Fragen

Was genau ist die Gradtagzahl G20/15?

Für jeden Tag mit einer Mitteltemperatur unter der Heizgrenze von 15 °C wird die Differenz zur Innentemperatur von 20 °C aufsummiert (VDI 3807). Je höher die Summe, desto kälter die Heizperiode. Der Bericht weist sie je Monat und als Gesamtsumme aus, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt; beim Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich" sind die Heizgradtage vorausgewählt, in der Zusammenstellung für jeden Zweck einzeln zu- oder abwählbar. Die Links in diesem Artikel wählen diesen Zweck bereits vor.

Warum steht ein witterungsbereinigter Vergleich auf meiner Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenverordnung sieht seit Ende 2021 bei verbrauchsabhängiger Abrechnung (tatsächlicher Verbrauch bzw. Ablesewerte von Heizkostenverteilern) einen witterungsbereinigten Vergleich mit der Vorperiode vor (§ 6a Abs. 3 Nr. 5 HeizkostenV). Die monatlichen Heizgradtage sind dafür eine übliche Datengrundlage (ein bestimmtes Verfahren schreibt die Verordnung nicht vor, sie verlangt aber ein Verfahren nach den anerkannten Regeln der Technik - § 6a Abs. 3 Satz 3 HeizkostenV); der Wetternachweis weist sie aus - beim Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich" vorausgewählt, in der Zusammenstellung für jeden Zweck zu- oder abwählbar.

Kann ich mit den Gradtagen eine hohe Nachzahlung erklären?

Sie können objektiv belegen, ob die Heizperiode kälter war als die Vergleichsperiode - das kann einen höheren Verbrauch erklären. Grundlage ist ein Bericht mit dem Abschnitt Heizgradtage: beim Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich" vorausgewählt, sonst in der Zusammenstellung zuwählbar. Ob die Abrechnung selbst korrekt ist, prüft der Bericht nicht; das bleibt bei Ihnen, Ihrer Verwaltung oder einem Berater.

Für welchen Zeitraum sollte ich die Gradtage abrufen?

Für die komplette Abrechnungs- bzw. Heizperiode je Vergleichsjahr am selben Standort - dann lassen sich die Verbrauchswerte direkt ins Verhältnis zu den Gradtagen setzen. Ein Profi-Bericht deckt bis zu 12 Monate ab (Basis bis zu 3 Monate); für zwei Vergleichszeiträume erstellen Sie je einen Bericht, am einfachsten mit dem Zweck "Energie - Heizkosten / Verbrauchsvergleich".

Kurz zusammengefasst

  • Der Bericht liefert die Heizgradtage (Gradtage nach VDI 3807, als Gradtagzahl G20/15 ausgewiesen) aus amtlichen DWD-Daten - je Monat und als Summe, sofern die Station die Tagesmitteltemperatur führt.
  • Das ist eine übliche Datengrundlage für den witterungsbereinigten Heizverbrauch-Vergleich.
  • Die Bereinigung und die Bewertung einer Abrechnung nehmen Sie oder Ihr Berater vor; der Bericht ist keine Energieberatung und kein Gutachten.

Die Heizgradtage für Ihren Standort stellen Sie hier zusammen - der Assistent zeigt vor dem Kauf, welche Messreihen die nächstgelegene Station führt. Mehr im Einsatzgebiet Energie & Heizkosten.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Wetternachweis ist eine Datendokumentation auf Basis amtlicher DWD-Daten, kein Sachverständigengutachten und keine Energieberatung.